A. II. Abschnitt.. Die Geschichte des Stenerwesens.
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II. Abschnitt.
Die Geschichte des Steuerwesens.
Die Steuer ist keine zufällige Erscheinung. Sie ist eine der
Grundformen des Staatslebens, ein Organisationsprinzip der Staats
ordnung. Steuern auszuwerfen war in vielen Fällen der Hauptzweck
der Eroberungen und somit der Staatenbildung. Steuern auszu
werfen ist aber oft auch der Hauptzweck der Gewährung ver
fassungsmäßiger Rechte. Die Steuern haben im Leben der Völker
eine hohe, wenn auch verschiedene Bestimmung, von der finanziellen
ganz abgesehen. Dabei darf nicht vergessen werden, daß das Be
streben, die Steuerquellen ergiebig zu machen, auch die Ursache
der Einführung zweckmäßiger Verwaltungssysteme ist. Dsingiskhan
ist es, der sie aus China nach Osteuropa bringt').
Wenn wir den historischen Spuren des Steuerwesens nachgehen, so
finden wir dieselben in folgenden Erscheinungen. Bisher wurden wir mit
solchen Einnahmequellen des Staates bekannt, welche auf dem Prinzip
von Leistung und Gegenleistung beruhen und welche mehr weniger
aus demselben Prinzip erklärt werden können, wie die Erscheinungen
des Privatverkehrs. Von diesen Einnahmen unterscheidet sich die
Steuer prinzipiell dadurch, daß hier der Leistung, die der einzelne
dem Staate entgegenbringt, von Seite des Staates keine prinzipielle
Gegenleistung gegenübersteht. Auf welche AVeise läßt sich diese
Form des Verkehrs, diese Spezies der Einkommengewinnung er
klären? Gewiß nur auf eine der folgenden Weisen: a) Wo ein
Verhältnis der Unterwerfung besteht, dort kann die Leistung ohne
Gegenleistung aus diesem Verhältnis vollständig erklärt und be
gründet werden. Solche Leistungen, Tribute haben in der Tat
unterworfene, eroberte Völker den Eroberern, eine Klasse der andern
geboten, und es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Leistungen
den steuerartigen Leistungen sehr nahe stehen, b) Wo kein Ver
hältnis der Unterwerfung besteht, dort kann die gegenleistungslose
Leistung nur auf freiem Willen, auf freiwilliger Darbringung be
ruhen, hier kann die Steuer also nur den Charakter des Geschenkes
besitzen, c) Die gegenleistungslose Leistung kann auch daraus ent
stehen, daß infolge der staatlichen, zwecks Entwicklung die staat
liche Gegenleistung antiquiert wird, in Vergessenheit gerät, während
die Leistung bleibt, eventuell sogar wächst und sich vermehrt; so
hat sich wohl manche Verzehrungssteuer aus Hafen-, Marktgebühren
l ) Smolka, Die russische Welt (Wien 1916).