Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Leben tritt. Eine bedeutendere Veränderung trat nur am Ende des 
XVIII. Jahrhunderts ein, als die Einführung der Einkommensteuer 
erfolgte, mit der aber schon die neueste Periode des Steuerwesens 
beginnt. Auf diese Entwicklung zurückblickend, verdient noch der 
Umstand besondere Beachtung, daß, wie auf anderen Grebieten, 
auch auf dem des Steuerwesens sich das Bild einer konsequenten 
Entwicklung zeigt, nirgends eine gewaltsame Losreißung von der 
Vergangenheit, in deren Dunkel wir, wenn auch nur in statu nas- 
centi, bereits die Hauptlinien des modernen Steuersystems zu er 
kennen vermögen. 
In Frankreich ging die Entwicklung des Steuerwesens als not 
wendiges Korollarium der Entwicklung des Staatsgedankens etwas 
langsamer vor sich als in England, denn hier hat der Kampf der 
zentralen Staatsgewalt mit den territorialen Gewalten eine längere 
Dauer. Dies bildet auch einen charakteristischen Zug des fran 
zösischen Steuerwesens. Einen zweiten finden wir darin, daß die 
kontrollierende Tätigkeit des Parlaments an der Seite des König 
tums später auftritt. Das absolute Königtum gestaltete das Steuer 
wesen ganz seinen Lebensprinzipien gemäß. Auch hier bildet die 
Steuer nur eine außerordentliche Einnahme, hauptsächlich zur 
Deckung der Kriegskosten (so in den Kreuzzügen). Die sonstigen 
steuerartigen Einnahmen, Geschenke, Beihilfen (aides) sind Folgen 
des Lehensverhältnisses. Erst später, im 15. Jahrhundert, entwickelt 
sich hieraus die Taille, die wohl schon früher existierte, als Steuer 
von dauernder Natur. Die aus dieser Steuer sich ergebenden Un 
gerechtigkeiten und Ungleichheiten verursachten später jenen Druck, 
jene nicht zu beruhigende Unzufriedenheit, welche eine der Haupt 
ursachen der französischen Bevolution war. Die eingeführten Steuern 
nahmen schon früh die ganze Zahlungsfähigkeit in Anspruch, die 
sich im Vermögen, im Einkommen, im Verbrauch kundgibt. Die 
Taille wurde von der privilegierten Klasse nicht gezahlt. Die Taille 
zeigte später zwei Formen: die Taille reelle war die Steuer auf 
unbeweglichen Besitz, die Taille personelle faßt mehr-weniger alle 
andere Momente der Steuerfähigkeit zusammen. Es fehlte eine 
sichere Grundlage zur Bemessung und namentlich jene Einrichtung 
verursachte große Beschwerden, daß die Mitglieder der Gemeinde 
solidarisch verpflichtet waren, ebenso die wechselnden Steuerein 
treiber, die meist aus den Wohlhabendsten gewählt wurden. Den 
außerordentlichen Druck der Taille minderte nicht der Umstand, 
daß zwei Steuerarten, die Capitation und Vingtieme auch von den 
privilegierten Klassen gezahlt wurden. Im Laufe der Zeit wurden 
Vermögenssteuern und verkehrssteuerartige Steuern eingehoben,
	        
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