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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Leben tritt. Eine bedeutendere Veränderung trat nur am Ende des
XVIII. Jahrhunderts ein, als die Einführung der Einkommensteuer
erfolgte, mit der aber schon die neueste Periode des Steuerwesens
beginnt. Auf diese Entwicklung zurückblickend, verdient noch der
Umstand besondere Beachtung, daß, wie auf anderen Grebieten,
auch auf dem des Steuerwesens sich das Bild einer konsequenten
Entwicklung zeigt, nirgends eine gewaltsame Losreißung von der
Vergangenheit, in deren Dunkel wir, wenn auch nur in statu nas-
centi, bereits die Hauptlinien des modernen Steuersystems zu er
kennen vermögen.
In Frankreich ging die Entwicklung des Steuerwesens als not
wendiges Korollarium der Entwicklung des Staatsgedankens etwas
langsamer vor sich als in England, denn hier hat der Kampf der
zentralen Staatsgewalt mit den territorialen Gewalten eine längere
Dauer. Dies bildet auch einen charakteristischen Zug des fran
zösischen Steuerwesens. Einen zweiten finden wir darin, daß die
kontrollierende Tätigkeit des Parlaments an der Seite des König
tums später auftritt. Das absolute Königtum gestaltete das Steuer
wesen ganz seinen Lebensprinzipien gemäß. Auch hier bildet die
Steuer nur eine außerordentliche Einnahme, hauptsächlich zur
Deckung der Kriegskosten (so in den Kreuzzügen). Die sonstigen
steuerartigen Einnahmen, Geschenke, Beihilfen (aides) sind Folgen
des Lehensverhältnisses. Erst später, im 15. Jahrhundert, entwickelt
sich hieraus die Taille, die wohl schon früher existierte, als Steuer
von dauernder Natur. Die aus dieser Steuer sich ergebenden Un
gerechtigkeiten und Ungleichheiten verursachten später jenen Druck,
jene nicht zu beruhigende Unzufriedenheit, welche eine der Haupt
ursachen der französischen Bevolution war. Die eingeführten Steuern
nahmen schon früh die ganze Zahlungsfähigkeit in Anspruch, die
sich im Vermögen, im Einkommen, im Verbrauch kundgibt. Die
Taille wurde von der privilegierten Klasse nicht gezahlt. Die Taille
zeigte später zwei Formen: die Taille reelle war die Steuer auf
unbeweglichen Besitz, die Taille personelle faßt mehr-weniger alle
andere Momente der Steuerfähigkeit zusammen. Es fehlte eine
sichere Grundlage zur Bemessung und namentlich jene Einrichtung
verursachte große Beschwerden, daß die Mitglieder der Gemeinde
solidarisch verpflichtet waren, ebenso die wechselnden Steuerein
treiber, die meist aus den Wohlhabendsten gewählt wurden. Den
außerordentlichen Druck der Taille minderte nicht der Umstand,
daß zwei Steuerarten, die Capitation und Vingtieme auch von den
privilegierten Klassen gezahlt wurden. Im Laufe der Zeit wurden
Vermögenssteuern und verkehrssteuerartige Steuern eingehoben,