Full text: Finanzwissenschaft

A. IV. Abschnitt. Das Maß der Besteuerung. 
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1500 Mark verdient, dann wäre der Wert einer Arbeitsstunde 
50 Heller und wenn er dem Staate 30 Arbeitsstunden opfert, so 
beträgt seine Steuer in Geld umgerechnet 15 Mark. Wenn aber 
ein anderer Steuerträger mit 300 Arbeitstagen zu täglich 5 Stunden 
15000 Mark verdient, so beträgt der Wert der" Arbeitsstunde 
10 Mark und das Opfer von 30 Arbeitsstunden 300 Mark. Die 
gleiche Zahl der Arbeitsstunden vertritt also im Verhältnis des 
Einkommens ein verschiedenes Opfer. Gleicherweise wäre die Be 
steuerung bei Einkommen, die aus verschiedenen Quellen stammen. 
Die Besteuerung wäre also eine progressive, denn der Steuerfuß 
betrüge im ersten Fall 1 Prozent, im zweiten 2 Prozent. Ob dies 
auch wirklich dahin führen würde, daß Arme und Reiche ganz 
gleichmäßig den Steuerdruck, das Opfer, fühlten, ist wohl zu be 
zweifeln. 
Von den geschilderten Prinzipien hat das der Leistungsfähig 
keit das der Leistung-Gegenleistung langsam in den Hintergrund 
gedrängt. Auch diejenigen, die das letztere noch zu verteidigen 
versuchen, suchen irgendeine vermittelnde Theorie, die sie darin 
finden, daß in der Regel behauptet werden kann, das Maß der 
durch den Staat dem Einzelnen gebotenen Vorteile hängt eben 
mit der Leistungsfähigkeit der Einzelnen, das heißt mit der Größe 
ihrer wirtschaftlichen Interessen, also in erster Reihe mit deren 
Einkommen zusammen, denn je größer das Einkommen, das Ver 
mögen, das Interesse, desto wichtiger ist für den Betreffenden der 
Schutz des Staates. Das ist freilich nicht durchwegs der Fall und 
muß namentlich für die Zukunft eingeschränkt werden, da der 
Staat mehr und mehr Opfer bringt und zu bringen haben wird im 
Interesse der unteren Klassen, welche Opfer für die höheren 
Klassen irrelevant sind. Wenn wir nicht etwa von der Auffassung 
ausgehen, daß die Befriedigung der unteren Klassen auch im 
Interesse der höheren Klassen liegt, was bis zu einem gewissen 
Punkt nicht in Zweifel gezogen werden kann. 
Einen wesentlich anderen Standpunkt nehmen Jene ein, welche 
das Problem der Lastenverteilung mit Hilfe der Grenznutzentheorie 
lösen wollen und dasselbe auf seine einfachsten wirtschaftlichen 
Elemente zurückführen wollen (Sax und seine Nachfolger). Man 
pflegt diese Theorie die wirtschaftliche Theorie der Steuerverteilung 
zu nennen. Diese Theorie ist im Grunde bloß eine strengere For 
mulierung des Prinzips der Verteilung nach dem Interesse. 
Blicken wir auf die vorangegangenen Auseinandersetzungen 
zurück, so erkennen wir, daß die korrekte Richtung zur Lösung der 
Frage nur dann zu finden ist, wenn wir jede Einseitigkeit und 
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