A. IV. Abschnitt. Das Maß der Besteuerung.
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1500 Mark verdient, dann wäre der Wert einer Arbeitsstunde
50 Heller und wenn er dem Staate 30 Arbeitsstunden opfert, so
beträgt seine Steuer in Geld umgerechnet 15 Mark. Wenn aber
ein anderer Steuerträger mit 300 Arbeitstagen zu täglich 5 Stunden
15000 Mark verdient, so beträgt der Wert der" Arbeitsstunde
10 Mark und das Opfer von 30 Arbeitsstunden 300 Mark. Die
gleiche Zahl der Arbeitsstunden vertritt also im Verhältnis des
Einkommens ein verschiedenes Opfer. Gleicherweise wäre die Be
steuerung bei Einkommen, die aus verschiedenen Quellen stammen.
Die Besteuerung wäre also eine progressive, denn der Steuerfuß
betrüge im ersten Fall 1 Prozent, im zweiten 2 Prozent. Ob dies
auch wirklich dahin führen würde, daß Arme und Reiche ganz
gleichmäßig den Steuerdruck, das Opfer, fühlten, ist wohl zu be
zweifeln.
Von den geschilderten Prinzipien hat das der Leistungsfähig
keit das der Leistung-Gegenleistung langsam in den Hintergrund
gedrängt. Auch diejenigen, die das letztere noch zu verteidigen
versuchen, suchen irgendeine vermittelnde Theorie, die sie darin
finden, daß in der Regel behauptet werden kann, das Maß der
durch den Staat dem Einzelnen gebotenen Vorteile hängt eben
mit der Leistungsfähigkeit der Einzelnen, das heißt mit der Größe
ihrer wirtschaftlichen Interessen, also in erster Reihe mit deren
Einkommen zusammen, denn je größer das Einkommen, das Ver
mögen, das Interesse, desto wichtiger ist für den Betreffenden der
Schutz des Staates. Das ist freilich nicht durchwegs der Fall und
muß namentlich für die Zukunft eingeschränkt werden, da der
Staat mehr und mehr Opfer bringt und zu bringen haben wird im
Interesse der unteren Klassen, welche Opfer für die höheren
Klassen irrelevant sind. Wenn wir nicht etwa von der Auffassung
ausgehen, daß die Befriedigung der unteren Klassen auch im
Interesse der höheren Klassen liegt, was bis zu einem gewissen
Punkt nicht in Zweifel gezogen werden kann.
Einen wesentlich anderen Standpunkt nehmen Jene ein, welche
das Problem der Lastenverteilung mit Hilfe der Grenznutzentheorie
lösen wollen und dasselbe auf seine einfachsten wirtschaftlichen
Elemente zurückführen wollen (Sax und seine Nachfolger). Man
pflegt diese Theorie die wirtschaftliche Theorie der Steuerverteilung
zu nennen. Diese Theorie ist im Grunde bloß eine strengere For
mulierung des Prinzips der Verteilung nach dem Interesse.
Blicken wir auf die vorangegangenen Auseinandersetzungen
zurück, so erkennen wir, daß die korrekte Richtung zur Lösung der
Frage nur dann zu finden ist, wenn wir jede Einseitigkeit und
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