A. V. Abschnitt. Die soziale Theorie des Stenerwesens.
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V. Abschnitt.
Die soziale Theorie des Stenerwesens.
Es ist nur eine natürliche Folge des sozialen Denkens der
«Gegenwart, daß auch auf dem Gebiete des Finanzwesens, nament
lich aber auf dem des Steuerwesens die soziale Auffassung ihren
Eingang fand. Sowohl Stein als Wagner sind der Frage ein
gehender näher getreten.
In dem Kapitel „Finanzwissenschaft und Staatssozialismus“ widmet
Stein dem Problem, das als eines der wichtigsten der Gegenwart
bezeichnet werden kann, eine eingehende Untersuchung, die uns
alsbald den verdienstvollen Geschichtsforscher des Sozialismus und
Kommunismus erkennen läßt. Stein stellt die Forderung auf, daß
der Staat auf dem Gebiete der inneren Verwaltung die große Auf
gabe zu lösen hat, die aufsteigende Klassenbewegung zu befördern.
Während diese Aufgabe eine unendliche ist, muß mit den endlichen
Mitteln des Staatshaushaltes gerechnet werden. Die soziale Ver
waltung macht die Einführung neuer Steuern und entsprechende
Steuerreformen notwendig, fordert die kräftigere Besteuerung des
Kapitalbesitzes und die Entlastung der arbeitenden Klassen sowohl
bei den direkten als bei den indirekten Steuern. Doch darf keine
Steuer auch für die soziale Verwaltung jemals die Grenze über
schreiten, bei welcher vermöge derselben das Einkommen seine
kapitalbildende Kraft verlöre. Sowie die nichtbesitzende Klasse
mittelst des allgemeinen Stimmrechtes in dem gesetzgebenden Kör
per die Mehrheit gewinnt, besteht die Gefahr, daß das richtige
Maß überschritten wird, und die Finanzwissenschaft hat die große
und ernste Pflicht, eben dieses Maß geltend zu machen gegenüber
den Elementen, welche dasselbe beständig zu überschreiten streben
werden. Die neuere Verwaltung hat für ihre sozialen Aufgaben
überhaupt keine Grenze; die Finanzwissenschaft, indem sie das in
ihrem ganzen Umfange anerkennt, muß aber vermöge ihrer eigenen
Natur auch für diese soziale Aufgabe das Maß des Erreichbaren
setzen. Dies vor Augen zu halten ist um so wichtiger, als das
Steuerwesen es unbedingt vermag, auf dem Wege des strengen
Rechts durch allmähliche Vernichtung des selbständigen Kapitals
alle Unterschiede aufzuheben, welche durch die verschiedene Ver
teilung der Güter in der menschlichen Gesellschaft sich gebildet
haben.
Stein setzte der sozialen Steuergesetzgebung das Ziel, die auf
steigende Klassenbewegung der Nichtbesitzenden zu befördern, und die