Full text: Finanzwissenschaft

A. V. Abschnitt. Die soziale Theorie des Stenerwesens. 
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V. Abschnitt. 
Die soziale Theorie des Stenerwesens. 
Es ist nur eine natürliche Folge des sozialen Denkens der 
«Gegenwart, daß auch auf dem Gebiete des Finanzwesens, nament 
lich aber auf dem des Steuerwesens die soziale Auffassung ihren 
Eingang fand. Sowohl Stein als Wagner sind der Frage ein 
gehender näher getreten. 
In dem Kapitel „Finanzwissenschaft und Staatssozialismus“ widmet 
Stein dem Problem, das als eines der wichtigsten der Gegenwart 
bezeichnet werden kann, eine eingehende Untersuchung, die uns 
alsbald den verdienstvollen Geschichtsforscher des Sozialismus und 
Kommunismus erkennen läßt. Stein stellt die Forderung auf, daß 
der Staat auf dem Gebiete der inneren Verwaltung die große Auf 
gabe zu lösen hat, die aufsteigende Klassenbewegung zu befördern. 
Während diese Aufgabe eine unendliche ist, muß mit den endlichen 
Mitteln des Staatshaushaltes gerechnet werden. Die soziale Ver 
waltung macht die Einführung neuer Steuern und entsprechende 
Steuerreformen notwendig, fordert die kräftigere Besteuerung des 
Kapitalbesitzes und die Entlastung der arbeitenden Klassen sowohl 
bei den direkten als bei den indirekten Steuern. Doch darf keine 
Steuer auch für die soziale Verwaltung jemals die Grenze über 
schreiten, bei welcher vermöge derselben das Einkommen seine 
kapitalbildende Kraft verlöre. Sowie die nichtbesitzende Klasse 
mittelst des allgemeinen Stimmrechtes in dem gesetzgebenden Kör 
per die Mehrheit gewinnt, besteht die Gefahr, daß das richtige 
Maß überschritten wird, und die Finanzwissenschaft hat die große 
und ernste Pflicht, eben dieses Maß geltend zu machen gegenüber 
den Elementen, welche dasselbe beständig zu überschreiten streben 
werden. Die neuere Verwaltung hat für ihre sozialen Aufgaben 
überhaupt keine Grenze; die Finanzwissenschaft, indem sie das in 
ihrem ganzen Umfange anerkennt, muß aber vermöge ihrer eigenen 
Natur auch für diese soziale Aufgabe das Maß des Erreichbaren 
setzen. Dies vor Augen zu halten ist um so wichtiger, als das 
Steuerwesen es unbedingt vermag, auf dem Wege des strengen 
Rechts durch allmähliche Vernichtung des selbständigen Kapitals 
alle Unterschiede aufzuheben, welche durch die verschiedene Ver 
teilung der Güter in der menschlichen Gesellschaft sich gebildet 
haben. 
Stein setzte der sozialen Steuergesetzgebung das Ziel, die auf 
steigende Klassenbewegung der Nichtbesitzenden zu befördern, und die
	        
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