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Die Wakfgüter sollten nicht an Große und Mächtige: ver-
geben werden. Wahrscheinlich haben sie sich auch da Eigen-
mächtigkeiten zuschulden kommen lassen, indem sie den Renten-
beziehern einen guten Teil der Erträge des Wakfgutes nahmen. So
in Syrien schon im 9. Jahrhundert.
Beachtung verdient auch das Verbot, Wakfgut für eine
längere Zeit als drei Jahre zu verpachten. Man befürchtete wohl
auf Grund praktischer Erfahrungen, daß eine längere Pacht zur
Entfremdung führen könnte.
Endlich ist auch die Wirtschaftsethik charakteristisch”), die
der Islam in Aussprüchen Mohammeds zutage treten läßt. Er ver-
arteilt die Getreidespekulation, die Preistreiberei, den Wucher
and unlautere Konkurrenz”). Ähnlich wie im Christentum er-
scheint der ungerechte Erwerb ohne eigene Arbeit verwerflich.
Dagegen aber heißt es: „Der ehrliche Kaufmann ist der erste, der
ins Paradies eingeht.“ „Der beste Erwerb geschieht durch Ver-
kauf in erlaubten Grenzen und durch der Hände Arbeit.“ Be-
sonders die eigene Arbeit wird hochgeschätzt: „Der köstlichste
Erwerb ist der durch Handarbeit.“
Dagegen ist das Gewerbe des Maklers und der dafür gezahlte
Lohn verabscheut, weil der Makler sich schwerlich von Lügen
und übermäßigem Anpreisen seiner Ware freihalten könne; der
Lohn aber, weil er sich nicht nach der geleisteten Arbeit, sondern
aach dem Wert des verkauften Stückes richtet”).
Die große Bedeutung des Handels für die ganze arabische
Kultur tritt auch darin zutage, daß schon im ı2. Jahrhunderte.
wo nicht noch früher, förmliche Handbücher der Handelswissen-
schaft entstanden sind. In dem von Dimi$qi ist auch ein wirt-
schaftstheoretischer Teil vorangestellt, der unter anderem eine
Theorie über das Aufkommen des Geldes bringt. Hier ist bereits
im wesentlichen die Auffassung vorgetragen, welche die neuere
Nationalökonomie dann nach dem Vorgange Carl Mengers
formuliert hat. Das Edelmetallgeld mußte entstehen, weil dem
Bedürfnis nach einem allgemein gangbaren Tauschmittel und
Wertmesser durch Gold und Silber in der beqauemsten und ein-
%\ Vgl. C.H. Becker, Christentum und Islam. Islamstudien ı, 413 f.
"\ Vgl. H. Ritter, Ein arab. Handbuch der Handelswiss. Der Islam VIL
29 (1916).
72) Ebda. S. 42.