Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Steuer wird erst im Einkommen, in der Zahlungsfähigkeit, dann 
aber im Interesse gefunden. In der Formulierung der Zahlungs 
fähigkeit finden wir gleichfalls eine Zweideutigkeit, da aus derselben 
ebenso auf den proportioneilen, als auf den progressiven Steuerfuß 
geschlossen werden kann. In der Tat behauptet Rogers, daß in 
dem Worte „Genuß“ die Billigung des progressiven Steuerfußes 
steckt. 
Außer Smith haben auch viele andere Schriftsteller sich mit 
der Entwicklung allgemeiner Steuerprinzipien beschäftigt: So Sonnen 
fels, Sismondi, Garnier (stellt 16 Steuerprinzipien auf, 12 allgemeine 
und 4 besondere), Hock, Held usw. Die größte Aufmerksamkeit 
widmete Wagner der Erforschung der allgemeinen Prinzipien des 
Steuerwesens. 
Wagner gruppiert die Hauptprinzipien des Steuerwesens nach 
vier Gesichtspunkten: 1. Die Gerechtigkeit; 2. die Volkswirtschaft; 
3. die Steuerverwaltung; 4. die finanziellen Postulate. Forderung 
der Gerechtigkeit sind die Allgemeinheit und Proportionalität; 
Forderung der Volkswirtschaft ist die Ungestörtheit der volkswirt 
schaftlichen Tätigkeit; Forderung der Steuerverwaltung ist die Be 
stimmtheit, die Bequemlichkeit, die Billigkeit; Forderung der Finanz 
ist die Genügendheit, die Elastizität usw. Im ganzen stellt er neun 
Prinzipien auf. 
Schäffle tadelt alle idealistischen Prinzipien, namentlich das 
der Gerechtigkeit, nicht als ob die Ideale auf diesem Gebiete keine 
Berechtigung hätten, sondern weil sie keine genügend feste Basis 
für den Aufbau des Steuerwesens bieten. Hierzu kommt noch, daß 
die aus der Gerechtigkeit abgeleiteten Prinzipien sich auch aus 
volkswirtschaftlichem Interesse rechtfertigen lassen. Er unterscheidet 
drei Hauptprinzipien: das staatliche, das volkswirtschaftliche, das 
finanzielle Hauptprinzip. Vom staatlichen Standpunkte bildet die 
Haupteigenschaft der Besteuerung die Übereinstimmung mit den 
historisch entwickelten Postulaten des Staatslebens; vom volkswirt 
schaftlichen Standpunkte die vollkommenste Verwirklichung der 
Bedürfnisbefriedigung mit Inbegriff der staatlichen Bedürfnisse; 
vom finanziellen Standpunkte als Einkommenserscheinung, die poli 
tisch und volkswirtschaftlich vollkommenste Entwicklung des Steuer 
wesens als Glied des öffentlichen Gesamteinkommens. 
Vollständigen Bruch mit der Vielheit der Steuerprinzipien be 
deutet Vocke, der auf dem Gebiete des Steuerwesens nur ein Prinzip 
anerkennt, das ethische Prinzip, aus dem wieder das Prinzip der 
Gerechtigkeit folgt. 
Auf das Gesagte zurückblickend, können wir das Problem der
	        
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