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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Steuer wird erst im Einkommen, in der Zahlungsfähigkeit, dann
aber im Interesse gefunden. In der Formulierung der Zahlungs
fähigkeit finden wir gleichfalls eine Zweideutigkeit, da aus derselben
ebenso auf den proportioneilen, als auf den progressiven Steuerfuß
geschlossen werden kann. In der Tat behauptet Rogers, daß in
dem Worte „Genuß“ die Billigung des progressiven Steuerfußes
steckt.
Außer Smith haben auch viele andere Schriftsteller sich mit
der Entwicklung allgemeiner Steuerprinzipien beschäftigt: So Sonnen
fels, Sismondi, Garnier (stellt 16 Steuerprinzipien auf, 12 allgemeine
und 4 besondere), Hock, Held usw. Die größte Aufmerksamkeit
widmete Wagner der Erforschung der allgemeinen Prinzipien des
Steuerwesens.
Wagner gruppiert die Hauptprinzipien des Steuerwesens nach
vier Gesichtspunkten: 1. Die Gerechtigkeit; 2. die Volkswirtschaft;
3. die Steuerverwaltung; 4. die finanziellen Postulate. Forderung
der Gerechtigkeit sind die Allgemeinheit und Proportionalität;
Forderung der Volkswirtschaft ist die Ungestörtheit der volkswirt
schaftlichen Tätigkeit; Forderung der Steuerverwaltung ist die Be
stimmtheit, die Bequemlichkeit, die Billigkeit; Forderung der Finanz
ist die Genügendheit, die Elastizität usw. Im ganzen stellt er neun
Prinzipien auf.
Schäffle tadelt alle idealistischen Prinzipien, namentlich das
der Gerechtigkeit, nicht als ob die Ideale auf diesem Gebiete keine
Berechtigung hätten, sondern weil sie keine genügend feste Basis
für den Aufbau des Steuerwesens bieten. Hierzu kommt noch, daß
die aus der Gerechtigkeit abgeleiteten Prinzipien sich auch aus
volkswirtschaftlichem Interesse rechtfertigen lassen. Er unterscheidet
drei Hauptprinzipien: das staatliche, das volkswirtschaftliche, das
finanzielle Hauptprinzip. Vom staatlichen Standpunkte bildet die
Haupteigenschaft der Besteuerung die Übereinstimmung mit den
historisch entwickelten Postulaten des Staatslebens; vom volkswirt
schaftlichen Standpunkte die vollkommenste Verwirklichung der
Bedürfnisbefriedigung mit Inbegriff der staatlichen Bedürfnisse;
vom finanziellen Standpunkte als Einkommenserscheinung, die poli
tisch und volkswirtschaftlich vollkommenste Entwicklung des Steuer
wesens als Glied des öffentlichen Gesamteinkommens.
Vollständigen Bruch mit der Vielheit der Steuerprinzipien be
deutet Vocke, der auf dem Gebiete des Steuerwesens nur ein Prinzip
anerkennt, das ethische Prinzip, aus dem wieder das Prinzip der
Gerechtigkeit folgt.
Auf das Gesagte zurückblickend, können wir das Problem der