Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Steuer  wird  erst  im  Einkommen,  in  der  Zahlungsfähigkeit,  dann
aber  im  Interesse  gefunden.  In  der  Formulierung  der  Zahlungsfähigkeit ­
  finden  wir  gleichfalls  eine  Zweideutigkeit,  da  aus  derselben
ebenso  auf  den  proportioneilen,  als  auf  den  progressiven  Steuerfuß
geschlossen  werden  kann.  In  der  Tat  behauptet  Rogers,  daß  in
dem  Worte  „Genuß“  die  Billigung  des  progressiven  Steuerfußes
steckt.
Außer  Smith  haben  auch  viele  andere  Schriftsteller  sich  mit
der  Entwicklung  allgemeiner  Steuerprinzipien  beschäftigt:  So  Sonnenfels, ­
  Sismondi,  Garnier  (stellt  16  Steuerprinzipien  auf,  12  allgemeine
und  4  besondere),  Hock,  Held  usw.  Die  größte  Aufmerksamkeit
widmete  Wagner  der  Erforschung  der  allgemeinen  Prinzipien  des
Steuerwesens.
Wagner  gruppiert  die  Hauptprinzipien  des  Steuerwesens  nach
vier  Gesichtspunkten:  1.  Die  Gerechtigkeit;  2.  die  Volkswirtschaft;
3.  die  Steuerverwaltung;  4.  die  finanziellen  Postulate.  Forderung
der  Gerechtigkeit  sind  die  Allgemeinheit  und  Proportionalität;
Forderung  der  Volkswirtschaft  ist  die  Ungestörtheit  der  volkswirtschaftlichen ­
  Tätigkeit;  Forderung  der  Steuerverwaltung  ist  die  Bestimmtheit, ­
  die  Bequemlichkeit,  die  Billigkeit;  Forderung  der  Finanz
ist  die  Genügendheit,  die  Elastizität  usw.  Im  ganzen  stellt  er  neun
Prinzipien  auf.
Schäffle  tadelt  alle  idealistischen  Prinzipien,  namentlich  das
der  Gerechtigkeit,  nicht  als  ob  die  Ideale  auf  diesem  Gebiete  keine
Berechtigung  hätten,  sondern  weil  sie  keine  genügend  feste  Basis
für  den  Aufbau  des  Steuerwesens  bieten.  Hierzu  kommt  noch,  daß
die  aus  der  Gerechtigkeit  abgeleiteten  Prinzipien  sich  auch  aus
volkswirtschaftlichem  Interesse  rechtfertigen  lassen.  Er  unterscheidet
drei  Hauptprinzipien:  das  staatliche,  das  volkswirtschaftliche,  das
finanzielle  Hauptprinzip.  Vom  staatlichen  Standpunkte  bildet  die
Haupteigenschaft  der  Besteuerung  die  Übereinstimmung  mit  den
historisch  entwickelten  Postulaten  des  Staatslebens;  vom  volkswirtschaftlichen ­
  Standpunkte  die  vollkommenste  Verwirklichung  der
Bedürfnisbefriedigung  mit  Inbegriff  der  staatlichen  Bedürfnisse;
vom  finanziellen  Standpunkte  als  Einkommenserscheinung,  die  politisch ­
  und  volkswirtschaftlich  vollkommenste  Entwicklung  des  Steuerwesens ­
  als  Glied  des  öffentlichen  Gesamteinkommens.
Vollständigen  Bruch  mit  der  Vielheit  der  Steuerprinzipien  bedeutet ­
  Vocke,  der  auf  dem  Gebiete  des  Steuerwesens  nur  ein  Prinzip
anerkennt,  das  ethische  Prinzip,  aus  dem  wieder  das  Prinzip  der
Gerechtigkeit  folgt.
Auf  das  Gesagte  zurückblickend,  können  wir  das  Problem  der
            
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