Full text: Finanzwissenschaft

B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Bxistenzminimums. 
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gleichfalls Opfer bringen muß, ja viel größere, als für andere Be 
dürfnisse. Im staatlichen Gemeinschaftsleben hat aber der Staats 
bürger, das darf nicht vergessen werden, im Interesse des Staates 
außer der Steuer noch andere Opfer zu bringen, Naturalgaben oder 
Naturaldienste, so die Kriegsleistung, der Militärdienst. Ja er 
bringt auch Geldopfer, da ja überall außer den direkten Steuern 
auch indirekte bestehen, von deren Bezahlung der Natur der Sache 
nach in der Begel niemand befreit werden kann; ja wie darauf 
bereits hingewiesen wurde, bei den indirekten Steuern bringen die 
kleineren Einkommen oft unverhältnismäßig große Opfer, als Klasse 
in der Begel größere als die wohlhabenden Klassen. Auch ist in 
Betracht zu ziehen, daß sofern der isolierte Mensch im Urwalde 
der Verteidigung größere Opfer bringt als der Ernährung, die 
Solidarität des gesellschaftlichen Lebens es eben mit sich bringt, 
daß jeder nur seiner Leistungsfähigkeit gemäß in Anspruch ge 
nommen wird und der eine ersetzt, was der andere zu leisten nicht 
imstande ist. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Staat 
nur so bestehen kann, wenn die physische Existenz der Bevölkerung 
gesichert ist, und so können jene Staatsbürger, deren Einkommen 
bloß hierzu ausreicht, anderweitig nicht in Anspruch genommen 
werden. 
Die Steuerfreiheit der kleinen Einkommen rechtfertigen auch 
gewisse steuertechnische Momente. Gegenüber den unteren Stufen 
der Gesellschaft ist die Steuerumlegung und die Steuereinhebung 
mit größeren Schwierigkeiten und Kosten verbunden. Die kleineren 
Wirtschaften sind viel schwerer in Evidenz zu halten, namentlich 
bei der großen Fluktuation der Bevölkerung; größere Schwierig 
keiten verursacht die Berührung mit den Behörden, ebenso die 
Steuerzahlung usw. Bei der geringeren Orientiertheit und be 
scheidener Position der schwächeren Steuerkräfte wird die Steuer 
zahlung an Mühe und Zeit von denselben größere Opfer verlangen; 
der Verlust eines halben Tages mag die Steuerlast schon um 100 
Prozent erhöhen. Die unteren Klassen sind in den Steuergesetzen 
weniger bewandert und sind darum Ungerechtigkeiten mehr aus 
gesetzt, gegen die sie sich nicht zu wehren vermögen, sie sind 
weniger bewandert im Kampf ums Becht und werden oft vergeblich 
denselben unternehmen. Kommt es zur Steuereintreibung, so kann 
die Feilbietung des armseligen Hausrates das Familienband zer 
stören und die Erwerbsfähigkeit untergraben. Die große Zahl der 
Steuersubjekte führt unbedingt zu oberflächlicher Einschätzung. 
Die Kosten der Steuereintreibung steigen oft bis 30 Prozent und 
mehr. Auch diese Umstände sprechen dafür, daß die kleinen
	        
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