B. VII. Abschnitt. Die Steuerüberwälzung.
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jetzt aber unter dem Drucke der Steuerlast und bei dem Streben,
die Steuer zu überwälzen, die wirkliche Marktlage erkennen. Unter
allen Umständen liegt der Schwerpunkt des Steuerüberwälzungs
problems auf dem Gebiete der Preistheorie und ist als ein Spezial
fall der Preisbildung zu betrachten. Auf dem Gebiete der Be
steuerung ist natürlich danach zu trachten, daß möglichst solche
Steuern gewählt werden, die von jenen, die deren Träger sein
sollen, nicht überwälzt werden können.
Die Steuerüberwälzung ist demnach in vielen Fällen eigentlich
eine Fiktion, in anderen Fällen bloß ein auslösender Faktor. Über
dies ist zu konstatieren, daß sich die Steuerüberwälzung in den
meisten Fällen überhaupt nicht verfolgen läßt. 1 ) Unter der Decke
der auf dem Markte sich vollziehenden Preisbewegungen sich voll
ziehend berührt sie in verschiedenster Bichtung die Wellen der
Preisbewegung. Sie macht sich bald in der B-ichtung vom Produ
zenten zum Konsumenten, bald in der Bichtung vom Konsumenten
zum Produzenten geltend, überdies noch kompliziert durch die Teil
nahme des Handels und anderer Mittelspersonen im Preiskampfe.
Auch deshalb läßt sich die Gestaltung der Überwälzung schwer
verfolgen, weil die Erhöhung oder Herabdrückung des Preises nur
eine Form der Überwälzung ist; dieselbe kann auch in der Weise
zur Geltung kommen, daß minderwertige Waren dargeboten werden,
oder eine geringere Quantität geboten wird, oder umgekehrt, bessere
Qualität oder größere Quantität geboten wird. Bei Kapitalien kann
die Überwälzung in der Wertminderung der mit Steuer belasteten
Kapitalien zum Ausdruck kommen resp. in der Wertsteigerung der
Kapitalien.
Dem hier eingenommenen Standpunkt am nächsten steht
Vocke: Erweist darauf hin, daß wenn jeder im Verhältnis zu dem
anderen entsprechend besteuert ist, dann werden die einander gegen
überstehenden Kräfte im Gleichgewicht sein und sich aufheben.
Wenn auch in dem sich entwickelnden Wettkampf hier und da
Vorteile errungen werden, so werden diese doch in der allgemeinen
Konkurrenz ausgeglichen werden. Wenn aber die Belastung eine
ungleiche ist, dann beginnt eine ganze Beihe der Überwälzungs
kämpfe, die ganz unberechenbar sind. Im übrigen ist die Über
wälzung in der Begel bloß eine vorübergehende; es läßt sich auch
nicht behaupten, daß diese oder jene Steuer vom Produzenten, vom
Händler usw. überwälzt wird; denn einmal gelingt die Überwälzung,
1 ) So sagt Vocke (S. 358), daß hinsichtlich der Steuerüberwälzung nichts
feststeht, als daß sie schlechterdings unberechenbar ist. Ebenso sagt Stourm:
Le Phänomene de la translation des impots demeure impenetrable.