Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
charakteristische Signatur darin zu erblicken ist, daß die in ihren 
Hechten und ihren Gefühlen verletzten Katholiken gegen die Steuer 
reformen kämpften, bis endlich Bismarck den Weg nach Canossa 
antreten mußte, mit dem Vatikan Frieden schloß, den Kulturkampf 
einstellte, um wenigstens die Branntweinsteuer erhöhen zu können, 
wenn er auch auf die Einführung des Tabak- und Branntwein 
monopols verzichten mußte. Auch darin kommt der Zusammenhang 
der finanziellen und politischen Interessen zum Ausdruck, daß das 
Gelingen der finanziellen Pläne Bismarck’s für die europäische Politik 
von schweren Folgen begleitet worden wäre. 
Die Steuer hat in manchen Fällen den Weg der politischen 
und wirtschaftlichen Freiheit geebnet. So hat im Mittelalter die 
Niederlassung, der Juden ganz besonders der Umstand gefördert, 
daß sie als Steuerobjekt betrachtet wurden; die Fürsten sahen gern 
ihre Niederlassung, ja oft verboten sie den Städten, sie in ihr Be 
reich zu ziehen. Auch das Zunftsjstem erschütterte die Gewährung 
von nicht der Zunft einverleibten Unternehmungen, die die könig 
lichen Einnahmen alimentierten. 
Die modernen Verfassungskämpfe, die namentlich im Interesse 
der Mittelklasse geführt würden, zeigen klar den Zusammenhang 
der politischen und steuerlichen Fragen. So wie die Steuerleistung, 
die Teilnahme an den Staatslasten von Einfluß sind auf die Ge 
staltung der Verfassung, auf den Genuß der verfassungsmäßigen 
Hechte, so gestaltet sich andererseits unter dem Einfluß der Ver 
fassung die Verteilung der Steuerlasten auf höchst verschiedene 
Weise, gewöhnlich mit der Tendenz, daß die regierenden Klassen 
die Steuerlast nach Möglichkeit auf die außerhalb der Verfassung 
stehenden oder minder berechtigten resp. minder vermöglichen 
Klassen abwälzen. Hieraus entstehen teils Klassenkämpfe, teils 
Steuerkämpfe zur Überwälzung der Steuern. Die Finanzwissen 
schaft kann in das Wesen dieser Erscheinungen nicht tiefer ein 
dringen, sie bezeichnet bloß die Linien, an welchen der eine Lebens 
kreis für den anderen wichtig zu werden beginnt. 
2. Das Staatsleben untersucht die Wissenschaft namentlich von 
zwei Gesichtspunkten: die Voraussetzungen und die Art der Aus 
übung der Staatsgewalt. Wir unterscheiden demgemäß die Ver 
fassung und die Regierung resp. Verwaltung. Wir müssen die 
Staaten ferner auch nach ihrer Größe unterscheiden, so namentlich 
die Kleinstaaten, die größeren Reiche und die Staatenverbände. 
Unter den Staatenverbänden sind wieder zu unterscheiden freie 
Verbände, auf Eroberung beruhende Verbände und Kolonien. In 
jeder Formation zeigt das Steuerwesen einen anderen Charakter,
	        
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