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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
charakteristische Signatur darin zu erblicken ist, daß die in ihren
Hechten und ihren Gefühlen verletzten Katholiken gegen die Steuer
reformen kämpften, bis endlich Bismarck den Weg nach Canossa
antreten mußte, mit dem Vatikan Frieden schloß, den Kulturkampf
einstellte, um wenigstens die Branntweinsteuer erhöhen zu können,
wenn er auch auf die Einführung des Tabak- und Branntwein
monopols verzichten mußte. Auch darin kommt der Zusammenhang
der finanziellen und politischen Interessen zum Ausdruck, daß das
Gelingen der finanziellen Pläne Bismarck’s für die europäische Politik
von schweren Folgen begleitet worden wäre.
Die Steuer hat in manchen Fällen den Weg der politischen
und wirtschaftlichen Freiheit geebnet. So hat im Mittelalter die
Niederlassung, der Juden ganz besonders der Umstand gefördert,
daß sie als Steuerobjekt betrachtet wurden; die Fürsten sahen gern
ihre Niederlassung, ja oft verboten sie den Städten, sie in ihr Be
reich zu ziehen. Auch das Zunftsjstem erschütterte die Gewährung
von nicht der Zunft einverleibten Unternehmungen, die die könig
lichen Einnahmen alimentierten.
Die modernen Verfassungskämpfe, die namentlich im Interesse
der Mittelklasse geführt würden, zeigen klar den Zusammenhang
der politischen und steuerlichen Fragen. So wie die Steuerleistung,
die Teilnahme an den Staatslasten von Einfluß sind auf die Ge
staltung der Verfassung, auf den Genuß der verfassungsmäßigen
Hechte, so gestaltet sich andererseits unter dem Einfluß der Ver
fassung die Verteilung der Steuerlasten auf höchst verschiedene
Weise, gewöhnlich mit der Tendenz, daß die regierenden Klassen
die Steuerlast nach Möglichkeit auf die außerhalb der Verfassung
stehenden oder minder berechtigten resp. minder vermöglichen
Klassen abwälzen. Hieraus entstehen teils Klassenkämpfe, teils
Steuerkämpfe zur Überwälzung der Steuern. Die Finanzwissen
schaft kann in das Wesen dieser Erscheinungen nicht tiefer ein
dringen, sie bezeichnet bloß die Linien, an welchen der eine Lebens
kreis für den anderen wichtig zu werden beginnt.
2. Das Staatsleben untersucht die Wissenschaft namentlich von
zwei Gesichtspunkten: die Voraussetzungen und die Art der Aus
übung der Staatsgewalt. Wir unterscheiden demgemäß die Ver
fassung und die Regierung resp. Verwaltung. Wir müssen die
Staaten ferner auch nach ihrer Größe unterscheiden, so namentlich
die Kleinstaaten, die größeren Reiche und die Staatenverbände.
Unter den Staatenverbänden sind wieder zu unterscheiden freie
Verbände, auf Eroberung beruhende Verbände und Kolonien. In
jeder Formation zeigt das Steuerwesen einen anderen Charakter,