Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Klassenunterschiede  Besitzende  und  Besitzlose;  unter  den  Besitzenden ­
  kommt  wieder  der  Unterschied  von  beweglichem  und  unbeweglichem ­
  Besitz  in  Betracht.  In  der  Periode  des  Staatsbürgertums
tritt  auf  dem  Gebiete  der  Verfassungs-  und  Steuerkämpfe  nach
Verwirklichung  der  Rechtsgleichheit  der  politische  Gesichtspunkt
immer  mehr  in  den  Hintergrund,  während  der  soziale  richtunggebend ­
  wird.
Neben  der  Willensentschließung  bildet  die  Durchführung  des
Staatswillens  das  zweite  wichtige  Moment  des  Staatslebens.  Dies
erfolgt  auf  dem  Gebiete  der  Regierung  und  der  Verwaltung.  Das
Steuerwesen  realisiert  sich  auf  dem  Gebiete  der  Steuerverwaltung
und  so  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  daß  es  mit  dem  System  der
allgemeinen  Regierungstätigkeit  wie  mit  den  Verwaltungssystemen
in  engem  Zusammenhang  und  Wechselwirkung  steht.  Das  beste
Steuersystem  kann  ein  schlechtes  Verwaltungssystem  zugrunde
richten.  Hier  ist  namentlich  von  großer  Bedeutung  Zentralisation
und  Dezentralisation,  die  verwaltungsrechtliche  Gliederung  des
Staatsgebietes,  die  Organisation  der  territorialen  Einheiten,  ihr
allgemeines  und  steuerrechtliches  Rechtsgebiet,  ihre  Tragfähigkeit,
ihr  Charakter  nach  Ständen,  Klassen,  Beschäftigungen  usw.

II.  Abschnitt.
Die  sonstigen,  namentlich  die  sozialökonomischen  Grundlagen
des  Stenerwesens.
1.  Die  staatlichen  Lebenskreise  und  das  Steuerwesen.  Als  eine
Seite  des  Staats-  und  Volkslebens,  hängt  das  Steuerwesen  natürlich
an  vielen  Punkten  mit  diesen  Lebenskreisen  zusammen,  mittelbar
oder  unmittelbar,  übt  auf  dieselben  Einfluß  aus  und  fühlt  hinwieder
den  Einfluß  derselben.  Mögen  wir  die  Volkswirtschaft,  das  öffentliche ­
  Gesundheitswesen,  das  öffentliche  Bildungswesen,  die  öffentliche ­
  Sittlichkeit,  das  Armenwesen,  das  Heerwesen,  die  Außenpolitik
betrachten,  alle  stehen  mit  den  Staatsfinanzen  und  namentlich  dem
Steuerwesen  in  Verbindung.  Aus  diesen  Zusammenhängen  stammen
die  von  Schaffte  sogenannten  Nebenwirkungen,  welche  wohl  mehr
in  die  allgemeine  Soziologie,  als  in  die  Finanzwissenschaft  gehören,
die  aber  trotzdem  auch  hier  nicht  gänzlich  unbeachtet  bleiben
können.  Wenn  wir  bloß  die  volkswirtschaftlichen  Zusammenhänge
            
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