Full text: Finanzwissenschaft

/ 
324 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
der Güterquellen zwischen den Privaten und dem Gemeinwesen. 
Dies hängt wieder mit dem System des Vermögensrechtes zusammen. 
Wo die Produktionsmittel, insbesondere Boden und Kapital, ganz 
oder zum großen Teil der Privatwirtschaft überlassen sind, dort 
kann der Staat nur vermittels der Steuer die nötigen Einnahmen 
erwerben, wo dagegen das Privateigentum beschränkt ist und auch 
der Staat über einen bedeutenden Teil der Produktionsmittel ver 
fügt, dort wird die Bedeutung des Steuerwesens geringer sein. Bei 
der Ausdehnung der öffentlichen Bedürfnisse hat am Beginn der 
Neuzeit namentlich der Umstand auf die Entwicklung des Steuer 
wesens großen Einfluß gewonnen, daß der Staat bei der mächtigen 
Entfaltung der Produktionsmittel von denselben gewissermaßen aus 
geschlossen wurde, wie andererseits in Zukunft das Steuerwesen 
eine gänzliche Umgestaltung erfahren müßte, wenn der Staat wieder 
in größerem Maße oder vollständig in den Besitz der Produktions 
mittel käme. 
Die Georgisten wollen mit der Konfiskation der Grundrente 
die Steuer überflüssig machen. Walras motiviert die Abschaffung 
der Besteuerung mittels der Verstaatlichung des Grundbesitzes 
geradezu mit dem Argument, daß es ebenso ungerecht sei, wenn 
der Staat auf Kosten der einzelnen lebt, — was bei der Besteuerung 
geschieht —, als wenn das Individuum auf Kosten des Staates lebt. 
Die Steuer ist nach Walras eine Anomalie und nur eine Übergangs 
erscheinung der Finanzwissenschaft, die man in Zukunft nur in 
sozialökonomischen Museen wird sehen können. 
III. Abschnitt. 
Steuerpolitik. 
1. In der positiven Steuergesetzgebung fordern alle jene Momente 
Berücksichtigung, welche mit der Besteuerung zusammenhängen und 
welche nach Völkern und Entwicklungsstadien sich verschieden ge 
stalten. Die Geltendmachung dieser Motive ist in erster Linie 
Aufgabe der Steuerpolitik. Wie dies geschieht und welche 
Momente namentlich in neuerer Zeit hinsichtlich der Steuerpolitik 
einzelner Staaten entschieden, darüber gibt uns den besten Auf 
schluß das Studium der speziellen Gestaltungen einzelner Staaten. 
Beginnen wir mit England. Am Anfang des XIX. Jahrhunderts
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.