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324 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
der Güterquellen zwischen den Privaten und dem Gemeinwesen.
Dies hängt wieder mit dem System des Vermögensrechtes zusammen.
Wo die Produktionsmittel, insbesondere Boden und Kapital, ganz
oder zum großen Teil der Privatwirtschaft überlassen sind, dort
kann der Staat nur vermittels der Steuer die nötigen Einnahmen
erwerben, wo dagegen das Privateigentum beschränkt ist und auch
der Staat über einen bedeutenden Teil der Produktionsmittel ver
fügt, dort wird die Bedeutung des Steuerwesens geringer sein. Bei
der Ausdehnung der öffentlichen Bedürfnisse hat am Beginn der
Neuzeit namentlich der Umstand auf die Entwicklung des Steuer
wesens großen Einfluß gewonnen, daß der Staat bei der mächtigen
Entfaltung der Produktionsmittel von denselben gewissermaßen aus
geschlossen wurde, wie andererseits in Zukunft das Steuerwesen
eine gänzliche Umgestaltung erfahren müßte, wenn der Staat wieder
in größerem Maße oder vollständig in den Besitz der Produktions
mittel käme.
Die Georgisten wollen mit der Konfiskation der Grundrente
die Steuer überflüssig machen. Walras motiviert die Abschaffung
der Besteuerung mittels der Verstaatlichung des Grundbesitzes
geradezu mit dem Argument, daß es ebenso ungerecht sei, wenn
der Staat auf Kosten der einzelnen lebt, — was bei der Besteuerung
geschieht —, als wenn das Individuum auf Kosten des Staates lebt.
Die Steuer ist nach Walras eine Anomalie und nur eine Übergangs
erscheinung der Finanzwissenschaft, die man in Zukunft nur in
sozialökonomischen Museen wird sehen können.
III. Abschnitt.
Steuerpolitik.
1. In der positiven Steuergesetzgebung fordern alle jene Momente
Berücksichtigung, welche mit der Besteuerung zusammenhängen und
welche nach Völkern und Entwicklungsstadien sich verschieden ge
stalten. Die Geltendmachung dieser Motive ist in erster Linie
Aufgabe der Steuerpolitik. Wie dies geschieht und welche
Momente namentlich in neuerer Zeit hinsichtlich der Steuerpolitik
einzelner Staaten entschieden, darüber gibt uns den besten Auf
schluß das Studium der speziellen Gestaltungen einzelner Staaten.
Beginnen wir mit England. Am Anfang des XIX. Jahrhunderts