D. V. Abschnitt. Einkommensteuer.
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sind deren entschiedene Gegner. Gladstone x ) hat einen energischen
Angriff auf dieselbe gerichtet, schließlich aber zu deren Befestigung
beigetragen. Die opinio communis der französischen Schriftsteller
ist ihr bis auf die jüngste Zeit feindlich gesinnt. Insbesondere
die praktischen Finanzmänner haben sich lange gegen sie gesträubt.
So sagt Prittwitz in seinem an Hardenberg gerichteten Berichte,
daß die Einkommensteuer nur mit den gehässigsten Maßregeln
durchgeführt werden kann, daß sie ihrer Natur nach gewaltsam in
die Geheimnisse des Privateigentums eindringt, daß sie hierdurch
die Nation demoralisiere, die Fremden fernhalte, das Vermögen
aus dem Lande jage. . , 1 , . ,
Manche suchen sich auf einen vermittelnden Standpunkt zu
stellen. Hektor Denis vergleicht sie mit der durch Herkules dem
Hades entrissenen in Schleier gehüllten Gattin Admets. Noch ist
die Erscheinung nicht vollkommen sichtbar, aber durch den Schleier
hindurch ist die Reinheit der unvergleichlich schönen Züge schon
sichtbar.
Gegenüber der Frage der Einkommensteuer gewinnen wir einen
richtigen Standpunkt nur dann, wenn wir das Auftreten der Idee
der Einkommensteuer vom historischen Standpunkte betrachten,
wie wir im allgemeinen wahrnahmen, daß die Umgestaltung des
Steuerwesens mit der Metamorphose des staatlichen und sozialen
Lebens parallel geht. Den ersten Keimen der Einkommensteuer be
gegnen wir schon früh in dem Steuersystem einzelner Staaten, noch
mehr aber in dem einzelner Städte, wo einerseits die Postulate
des geordneten Finanzwesens sich früher geltend machten, anderer
seits das staatliche Selbstbewußtsein der Staatsbürger sich früher
entwickelte. Aber erst das staatsbürgerliche Zeitalter ist es, das
den entsprechenden Boden zur Entfaltung der Einkommensteuer
bietet. . ...
Im staatsbürgerlichen Zeitalter zieht, wie dies Lohn richtig
bemerkt, die allgemeine Teilnahme der Staatsbürger an der Staats
gewalt notwendig auch die allgemeine Teilnahme derselben an den
Staatskosten nach sich. Das notwendige Korollarium der bürger
lichen Rechte sind die bürgerlichen Pflichten. Diese allgemeine
Pflicht der Staatsbürger bringt nichts so sehr zum Ausdruck, als
die Einkommensteuer, denn das Einkommen ist jene breite Grund-
läge, auf welcher der Haushalt des Staates wie jedes einzelnen fu t.
i) Mr. Gladstone dreams has been to destroy the income tax, his final
work has been to making it perpetual“ (Buxton, Finance and politics London
1888, 8. 194). In seinem Wahlprogramm vom Jahre 1874 versprach Gladstone
die Abschaffung der Einkommensteuer.