Full text: Finanzwissenschaft

D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 
365 
sind deren entschiedene Gegner. Gladstone x ) hat einen energischen 
Angriff auf dieselbe gerichtet, schließlich aber zu deren Befestigung 
beigetragen. Die opinio communis der französischen Schriftsteller 
ist ihr bis auf die jüngste Zeit feindlich gesinnt. Insbesondere 
die praktischen Finanzmänner haben sich lange gegen sie gesträubt. 
So sagt Prittwitz in seinem an Hardenberg gerichteten Berichte, 
daß die Einkommensteuer nur mit den gehässigsten Maßregeln 
durchgeführt werden kann, daß sie ihrer Natur nach gewaltsam in 
die Geheimnisse des Privateigentums eindringt, daß sie hierdurch 
die Nation demoralisiere, die Fremden fernhalte, das Vermögen 
aus dem Lande jage. . , 1 , . , 
Manche suchen sich auf einen vermittelnden Standpunkt zu 
stellen. Hektor Denis vergleicht sie mit der durch Herkules dem 
Hades entrissenen in Schleier gehüllten Gattin Admets. Noch ist 
die Erscheinung nicht vollkommen sichtbar, aber durch den Schleier 
hindurch ist die Reinheit der unvergleichlich schönen Züge schon 
sichtbar. 
Gegenüber der Frage der Einkommensteuer gewinnen wir einen 
richtigen Standpunkt nur dann, wenn wir das Auftreten der Idee 
der Einkommensteuer vom historischen Standpunkte betrachten, 
wie wir im allgemeinen wahrnahmen, daß die Umgestaltung des 
Steuerwesens mit der Metamorphose des staatlichen und sozialen 
Lebens parallel geht. Den ersten Keimen der Einkommensteuer be 
gegnen wir schon früh in dem Steuersystem einzelner Staaten, noch 
mehr aber in dem einzelner Städte, wo einerseits die Postulate 
des geordneten Finanzwesens sich früher geltend machten, anderer 
seits das staatliche Selbstbewußtsein der Staatsbürger sich früher 
entwickelte. Aber erst das staatsbürgerliche Zeitalter ist es, das 
den entsprechenden Boden zur Entfaltung der Einkommensteuer 
bietet. . ... 
Im staatsbürgerlichen Zeitalter zieht, wie dies Lohn richtig 
bemerkt, die allgemeine Teilnahme der Staatsbürger an der Staats 
gewalt notwendig auch die allgemeine Teilnahme derselben an den 
Staatskosten nach sich. Das notwendige Korollarium der bürger 
lichen Rechte sind die bürgerlichen Pflichten. Diese allgemeine 
Pflicht der Staatsbürger bringt nichts so sehr zum Ausdruck, als 
die Einkommensteuer, denn das Einkommen ist jene breite Grund- 
läge, auf welcher der Haushalt des Staates wie jedes einzelnen fu t. 
i) Mr. Gladstone dreams has been to destroy the income tax, his final 
work has been to making it perpetual“ (Buxton, Finance and politics London 
1888, 8. 194). In seinem Wahlprogramm vom Jahre 1874 versprach Gladstone 
die Abschaffung der Einkommensteuer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.