Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

träge  durch  derartige  Vorschriften  dem  Staatsrentenmarkt  ständige ­
  Käufer  gewonnen  werden  und  in  welchem  Verhältnis
diese  Käufe  zu  den  jährlichen  Neuemissionen  des  Reichs  und
der  Bundesstaaten  stehen.  Hierbei  sind  die  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  zu  berücksichtigen,  durch  die,  wie  eingangs  erwähnt, ­
  bereits  andere  Vermögensverwaltungsstellen  zu  Staatsrentenkäufen ­
  angehalten  worden  sind.  Es  kommen  hierfür  der
Hauptsache  nach  die  Berufsgenossenschaften,  Landesversicherungsanstalten, ­
  die  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte,
sowie  die  preußischen  Feuer-  und  Lebensversicherungssozietäten
in  Frage.
Das  Vermögen  der  Berufsgenossenschaften  bezifferte ­
  sich  Ende  1909  auf  511  Millionen  Mark.  Man  darf
annehmen,  daß  ein  erheblicher  Prozentsatz  dieses  Betrages
schon  jetzt  aus  Reichs-  und  Staatsanleihen  besteht,  so  daß  sich
die  regelmäßigen,  jährlichen  Staatsrentenkäufe  dieser  Körperschaften ­
  in  ziemlich  engen  Grenzen  halten  dürften.  Für  die
Landesversicherungsanstalten  läßt  sich  die  Höhe  der  Ankäufe,
die  in  Betracht  kommen,  berechnen.  Ende  1910  belief  sich  das
Vermögen  der  Invalidenversicherungsanstalten  auf  rund  1660
Millionen  Mark.  Wäre  die  Bestimmung  der  Reichsversicherungsordnung ­
  schon  damals  in  Kraft  gewesen,  so  hätte  sich  in  den
Kassen  der  Anstalten  ein  Bestand  an  Reichs-  und  Staatsanleihen
im  Betrage  von  rund  415  Millionen  Mark  befinden  müssen.
Tatsächlich  besitzen  aber  die  Anstalten  zur  Zeit  für  noch  nicht
200  Millionen  Mark  an  Reichs-  und  Staatsanleihen.  Um  der
Bestimmung  der  Reichsversicherungsordnung  nachzukommen,
werden  sie  also  für  über  200  Millionen  Mark  dieser  Papiere ­
  aus  dem  Markte  nehmen  müssen.  Dazu  kommt,  daß
sie  alljährlich  einen  Vermögenszuwachs  von  etwa  80  Millionen
Mark  zu  verzeichnen  haben.  Hiervon  würde  der  vierte  Teil
d.  h.  20  Millionen  Mark  in  Reichs-  und  Staatsanleihen  anzulegen
sein.  Das  Vermögen  der  preußischen  Feuersozietäten  stellte  sich
Ende  1907  auf  112  Millionen  Mark.  Hiervon  bestanden  bereits
etwa  25o/o  aus  Staatspapieren,  so  daß  für  irgendwie  nennenswerte
Staatspapierkäufe  die  Sozietäten  nicht  in  Frage  kommen.  Die
öffentlich-rechtlichen  Lebensversicherungsanstalten  verfügen  zur
            
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