Full text: Finanzwissenschaft

F. I. Abschnitt. Die Grundsteuer. 
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schehenen Aufnahmen veralten und so in der Einschätzung Un 
gleichheiten und somit Ungerechtigkeiten eintreten. Die An 
fertigung des Katasters erfordert überdies außerordentliche Kosten. 
Die erste Aufnahme zehrt beiläufig zwei Jahre der Grundsteuer 
einnahme auf (Rau, Schäffle, Wagner). Trotzdem muß zugegeben 
werden, daß der Grundsteuerkataster zum mindesten ein not 
wendiges Übel ist. Ohne Kataster würde die Besteuerung des 
Ertrages noch größere Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten ver 
ursachen. Auch kann der Kataster selbst bei der Besteuerung des 
Einkommens gute Dienste leisten. Hierzu kommt, daß die An 
fertigung eines Grundstückkatasters, die trigonometrischen Auf 
nahmen usw. auch sonst nicht unterbleiben könnten, da hierdurch 
viele für die Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse unentbehr 
liche Daten gewonnen werden. 
Die in den Verhältnissen eingetretenen Veränderungen machen 
eine stete Rektifikation des Katasters notwendig, doch ergeben sich 
hier wieder große Schwierigkeiten. Die Empfänger der inzwischen 
eingetretenen Ertragssteigerungen werden großen Widerstand aus 
üben. Die Steigerung der Bodenpreise müßte gleichfalls berück 
sichtigt werden, doch lassen sich auch hier die Korrekturen nur 
schwer durchführen. 
Der Grundsteuerkataster blickt auf eine weite Vergangen- 
heit zurück. Ein Ulpianisches Fragment läßt annehmen, daß jeder 
Besitz im Grundsteuerregister verzeichnet war. Manche Geschichts 
schreiber nehmen an, daß als die Mutter des Kaisers Konstantin, 
Helena, an der Stelle der Grabstätte Christus, eine Kirche erbauen 
ließ, der Ort, wo der Garten Josefs von Arimathia lag, mittels des 
Katasters festgestellt wurde. Nach Fustel de Coulanges *) enthielt 
der römische Kataster nicht nur die Größe und den Wert des 
Grundstückes, sondern auch die Art der Bewirtschaftung, die Zahl 
der Sklaven usw. In der neueren Zeit ist namentlich erwähnens 
wert der sogenannte Censimento milanese (1718). Das auf Grund 
der Daten von 1787 angefertigte „Catastrum omnium locorum 
populorum Inclyti Regni Hungarian" enthielt auch Daten über die 
B esitz Verhältnisse. 
Die Unvollkommenheiten und Unverläßlichkeit des Katasters 
lassen sich kaum drastischer illustrieren als mit den diesbezüglichen 
Erfahrungen Ungarns, wo die Wechsel der politischen Verhältnisse, 
die nationale oder antinationale Richtung der Regierung, ferner 
die Mängel der Administration, die UnVollkommenheit der statisti- 
*) Le domaine rural chez les Romains (Revue des deux Mondes 1889). 
Feldes, Finanzwissenschaft.
	        
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