fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

1. Titel: Kauf, Taufch. SS 439, 440, 
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Steht dem Käufer ein Anjpruh auf Herausgabe gegen einen Anderen zu, 
19 genügt an Stelle der Kücgewähr die Abtretung des Antpruchs. 
5, 1. 374, 875, 8763 IL, 9382; II, 484. 
z 1. Abj. 1: A, Allgemeines: Rechtshehelfe Des Käufers, als Berkänfer Die 
in nach 88 433-487, 439 obliegenden Berbilihtungen nicht erfüllt (2bf. 1). 
Schadenserjaß bei ESntwehrung beweglicher Saden (QMb6f. 2—4), 
222 en die 88 433—439 die Hauptnormen für die Frage enthalten, ob und 
Inwieweit den Verkäufer im ©rundfag eine Haftbarkeit für einen Mangel 
Im Nechte trifft, regelt S 440 die RKehHtSfolgen, Wer entjteben, wenn eine folche 
Roftbarfeit im gegebenen alle vorliegt oder wenn der erfäufer überhaupt feine 
Gexbilidhtungen auß dem Kaufe, wie fie ihın nad dem SGejeb obliegen oder 
eionders Hedungen find (vgl. S 433 und Bem. dazu), nicht erfüllt, Sn diefer Hinficht 
enthält 8 440 im 6]. 1 die maßgebende allgemeine Vorfchrift, während die OT. 2—4 
5 440 und 8 441 fpezielle Punkte betreffen. I . 
Mit andern Worten: & 440 Abi. 1 will einen allgemeinen Anhaltspunkt dafür 
geben, weile Rechte dem Käufer — feine Unkenntnis de betreffenden NechtS= 
Be im Beitbunkte des Raufabihlukie8 vorausgefebßt (& 4391 — zuiteben, falls ber 
‚Täufer: 
a) feine Verbindlichkeiten Zur UNebergabe und zur Eigentum Sver-= 
ıhaffung binfichtlih Der verkauften Sache, fowie zur Neht8ver- 
(haffung bezüglich des verkauften Rechtes nicht erfüllt ($ 433; wegen 
mangelhafter Lieferung vgl. im den unten Bem. I, B, 3, a, 7), 
den verkauften Gegenitand nicht von Rechten Dritten Befreit oder ein 
nicht beftehendes, aber eingetragene8 Recht nicht zur LQötdhung bringt 
(88 434—436), . 
bei einer verkauften Forderung oder einem fonftigen Rechte nicht die Müngel 
de rechtlichen Beftandes befeitigt (S 437 Abi. 1) oder ein verfauftes Wert- 
papier nicht von dem in einem Aufgebot Liegenden Mangel befreit (S 437 Abi. 2). 
Nur $ 438 (vertragsSsmüßige Daftıma für die ZBahlungsunfähigkeit 
des Schuldners bei Verkauf einer Forderung) brauchte hier nicht meiter an- 
geführt 3u werden. 
2. Die allgemeine Borfchrift des Abf. 1 verweift Hinjichtlih der Rechtsitellung des 
Verkäufers auf jene Grundbeftimmungen, welde in den 88 320—327 für genen: 
feitige Verträge überhaupt, zu denen 1a auch der Rauf gehört, aufgeftellt find. 
(Vol. daher zunächjt die Bem. zu jenen Baragraphen.) . 
3 wird ferner aber hier auch auf eine allgemeine Unter heidung zwildhen 
a) den Hauptktverbindlich keiten des Verkäufers und 
b) den andern ihm obliegenden Verpflichtungen fowie der Srfüllung von 
Modalitäten des EinzelfalleS hinzuweijen fein: , 
eriterenfalls (3. B. der Verkäufer fiefert nicht) treten nämliH immer Die 
Tbeziellen Zolgen der Nidhterfüllung beim gegenfeitigen DE 
da die Erfüllung jener Pflichten, die das Wejen des Kaufvertrags ausmachen, das Yequiz 
valent der Gegenleiftung des Räufer8 bildet; im Leßteren Falle aber ift es {tet8 
Tatir age, ob jene andermweit übernommenen Verpflichtungen oder jene Modalitäten 
der Erfüllung 3. B. der Verkäufer Liefert nicht an dem bejonder8 vereinbarten Orte, 
l)ondern an einem andern) nach dem übereinftimmenden Willen der u über= 
haupt von fo wefentlidher Bedeutung find, daß ie im Berhältniffe Zur egenlei}tung 
als wirflidhe Nequivalente anzufehen find oder daß ohne fie der ganze Nertrag nicht 
gewollt ift. Nur infofern folches zutrifft, treten die {peziellen Folgen der loter il ung 
beim gegenfeitigen Vertrag ein. Kegelmäßig aber wird die {huldhafte Nichter üllung 
bon Nebenverbindlichkeiten oder von bloßen Modalitäten der Hauptverbindlichfeiten nur 
die Folgen des Verzug nad den für Schuldverhältnifie im allgemeinen 
(SS 984 {.) geltenden Kegeln, alfo nur die Schadbenserfaßpfliht nach fich ziehen, votauSss 
gefeßt, daß auch die @rundelemente für diejen allgemeinen Verzug Mahnung oder Heit= 
Deitimmung, VBerichulden des Verkäufers [S 985] oder deflen ausdrückliche Srfüllungs- 
berweigerung) gegeben find. Vol. ringe Hader nn (1. Yaurfl.) Bd. 3 S. 74 M., die hier 
eine Detaillierte Zujammenitellung aller möglichen Fälle geben, ferner Ki. Wirkungen 
der nachträglich eintretenden Unmöglichfeit $ 1, IV. Sn 
3. Erfüllt der Berkäufer im Einzelfall nur eine feiner HeuptperOinDT breiten 
G. DB. er übergibt, verfchafft aber fein Eigentum), {o liegt der Ja teilmeifer Micht- 
erfüllung vor, val. 8 325 mit Bem. Jowie unten Bem. 3, a, f. 
4, Bei Mängeln im echte legt dos BOB, der Annahme der Sache nicht die 
NWirkuna des Verzicht3 auf die Geltendmachung der Mänael hei, wenn der Räufer ke
	        
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