für die einzelnen Wertabschnitte anzufertigen ist, die-
selbe Spalteneinteilung wie das Zählblatt erhält und
alle Gruppen des betreffenden Wertabschnitts umfaßt.
Die Anzahl der Nummern aus den nicht ursprünglich
für das Schuldbuch bestimmten Gruppen ist nach dem
Nebenbuch auszuzählen und ebenfalls in diese Zu-
sammenstellung einzutragen.
Die für das Sebuldbuch bestimmte Löschungsliste
ist mit dem Stammbuche zu vergleichen. In diesem
sind die eine gezogene Nummer tragenden Auslosungs-
rechte in derselben Weise zu streichen und in der Be-
merkungsspalte mit denselben Eintragungen zu ver-
sehen, wie es vorstehend für das Nebenbuch angeordnet
ist. Die so geprüften Blätter der Löschungsliste sind
mit den Zählblättern an das Schuldbuchbüro abzu-
liefern, nachdem die Zählblätter von den für ihren
Inhalt verantwortlichen Beamten unterschrieben
worden sind.
Die Zusammenstellungen sind in zwei gleichlauten-
den Stücken anzufertigen. Die unmittelbar aus dem
Nebenbuch entnommenen Zahlen sind nach dem
Stammbuche zu prüfen. Die Zusammenstellungen sind
von den für ihren Inhalt verantwortlichen Beamten zu
unterschreiben. Die Anzahl der einzulösenden Aus-
losungsscheine und Buchschuldabschnitte jedes Wert-
abschnitts ist aus diesen Zusammenstellungen in eine
in drei Stücken anzufertigende Nachweisung zu über-
nehmen. In dieser ist das Kapital der einzulösenden
Auslosungsscheine und Buchschuldabschnitte sowie die
Gesamtzahl und das Gesamtkapital beider zu berech-
nen. Ein Stück der von zwei Vorstandsbeamten der
Kontrolle der Reichspapiere zu unterschreibenden
Nachweisung ist uns einzureichen, ein zweites Stück
mit den dazugehörenden Zusammenstellungen an das
Schuldbuchbüro abzugeben. Auf Grund des bei der
Kontrolle der Reichspapiere zurückbleibenden dritten
Stückes der Nachweisung sind die einzulösenden Aus-
losungsrechte in Teil A und B der allgemeinen Üher-
sicht abzusetzen.
Die Kontrolle der Reichspapiere hat ferner der
Reichsschuldenkasse je ein arithmetisches Nummernver-
zeichunis aller vorgemerkten Schuldverschreibungen
2a,