Full text: Finanzwissenschaft

F. II. Abschnitt. Steuern auf unentbehrliche Lebensmittel. 493 
höchstens 14—24 Pfund beträgt. 1 ) In Ungarn wäre es leicht möglich, 
den Preis des Salzes herabzusetzen, was in die Sphäre des Parlaments 
gehört, doch geschah dies bisher hauptsächlich aus dem Grunde 
nicht, ’weil Österreich teurer produzierte, es also nicht billiger zu 
bieten vermochte und aus dem Salzmonopol großen Nutzen zog. 
Der Einfluß der Salzsteuer auf den Konsum drückt sich am 
besten in der Tatsache aus, daß während der Konsum pro Kopf 
der Bevölkerung in England 20 Kilogramm beträgt, derselbe in 
Frankreich, Deutschland, Österreich, Ungarn zwischen 7—9 Kilo 
gramm schwankt. Nach Leroy-Beaulieu hat nur die gänzliche Auf 
hebung der Salzsteuer einen Einfluß auf das Steigen des Konsums, 
eine bloße Ermäßigung ist kaum von Erfolg. 
Die Salzsteuer zeigt eine geringe Entwicklungsfähigkeit, wie 
wir aus folgenden Daten ersehen. So betrug die Einnahme in 
Ungarn: 
1841 21,2 Millionen Kronen 
1913 29,5 „ „ 
4. Im Jahre 1845 wurde in Pennsylvanien das Petroleum ent 
deckt, welches gegenwärtig in der Befriedigung des Beleuchtungs 
bedürfnisses der Menschheit und neuerdings als Heizstoff in der 
Industrie (Dieselmotor!) eine hervorragende Rolle spielt. Die inten 
sivere Ausbreitung fällt in die 60 er Jahre des vorigen Jahrhunderts. 
Vor dem Kriege bildete die gesamte Produktion etwa 750 Million 
Barrel. Bezüglich der Berechtigung der Petroleumsteuer tauchen 
gewichtige E weise! auf. So lange die Beleuchtung mittels Kerzen 
und namentlich Gas, Elektrizität, also das Beleuchtungsmittel der 
Wohlhabenderen steuerfrei sind, ist die Besteuerung des Petroleums, 
das namentlich die Hütte und Wohnung der Armen erhellt, dem 
Prinzip der gerechten, verhältnismäßigen Besteuerung nicht ent 
sprechend. Die großen Bedürfnisse des Staates, die verhältnis 
mäßige Leichtigkeit der Besteuerung, die große Ergiebigkeit dieser 
Besteuerung haben aber überall die prinzipiellen Bedenken zum 
Schweigen gebracht. Die Petroleumsteuer ist vorwiegend als 
Fabrikatensteuer angelegt und wird in diesem Falle bei dem Ver 
lassen der Petroleumraffinerie eingehoben. Steuerobjekt ist also 
das raffinierte Petroleum. 
5. Die Kohlen-und Eisensteuer. Wir haben an anderer 
Stelle (Vorwort) der Besorgnis Ausdruck gegeben, daß die kolos 
salen Anforderungen des Weltkriegs dazu nötigen werden, manches 
rationelle Prinzip der Finanzpolitik außer acht zu lassen. Unter 
i) Die Finanzen und die Finanzgeschichte der Vereinigten Staaten, 8. 22Q<
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.