Full text: Finanzwissenschaft

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1. Buch. Einleitende Lehren. 
Staatshaushalt, als eine Spezies der Gesamtwirtschaften, der kollek 
tiven Wirtschaftsindividualitäten, steht dementsprechend gleichfalls 
unter der Macht dieser Gesetze und Regeln. Die Erscheinungen 
der sozialen Wirtschaft wirken entscheidend auf die Staatswirtschaft 
ein und bestimmen deren Richtung. Umgekehrt hat auch die Staats 
wirtschaft ihre ökonomischen Rückwirkungen u. zw. sowohl auf die 
Produktion, als auf Zirkulation, Distribution,‘Konsumtion. DiesemlUm- 
stande ist es insbesondere zuzuschreiben, daß die Finanzwissenschaft 
in der englischen Wissenschaft lange nicht zur Selbständigkeit kam 
und der Vormundschaft der politischen Ökonomie nicht ledig wurde. 
Denn die englischen Forscher befaßten sich weder mit dem politischen, 
noch mit dem verwaltungsrechtlichen Teile der Finanzwissenschaft; 
sie richteten ihr Augenmerk nur auf eine Gruppe der Probleme, 
auf jene, welche sich auf die wirtschaftlichen Wirkungen der Ver 
fügungen des Staatshaushaltes bezogen, namentlich auf die Wir 
kungen der Besteuerung mit Bezug auf das wirtschaftliche Leben 
und ganz besonders auf die einzelnen Einkommensarten. Aber trotz 
dieses innigen Zusammenhanges des sozialwirtschaftlichen und staats 
wirtschaftlichen Lebens darf doch nicht übersehen werden, daß die 
Staatshaushaltslehre keine rein ökonomische Wissenschaft ist, da 
es nicht eben diese Seite der Staatswirtschaftslehre ist, die besondere 
Aufmerksamkeit erregt. Jene Auffassung ist noch einigermaßen 
berechtigt in einer Periode, in der auch die Staatswirtschaft insofern 
privatwirtschaftlichen Charakter besitzt, als ihre Einnahmequellen 
zumeist privatwirtschaftlicher Natur sind. In der modernen Staats 
wirtschaft wird mit dem Überwiegen der Besteuerung dieser Cha 
rakter der Staatswirtschaft verwischt. In der modernen Staatswirt» 
schaft ist — von Ausnahmen abgesehen — weder von Produktion 
noch von Einkommensgewinnung durch Verwertung der produzierten 
Güter auf dem Wbge des Verkehrs die Rede. Die Staats wirtschaft 
ruht auf der Grundlage des Einkommens der Staatsbürger und be 
schäftigt sich hauptsächlich damit, das Recht des Staates auf dieses 
Einkommen geltend zu machen und zu deren Inanspruchnahme die 
entsprechendsten Mittel, die geeignetesten schonendsten Verfahren 
zu benutzen. In dem Organismus und in den Funktionen der Staats 
wirtschaft sind daher juristische, politische, administrative Elemente 
von großer Bedeutung. Die Feststellung der Ordnung des Staats 
haushaltes bringt den letzteren in Beziehung zu Staatsrecht und 
Politik; die Festsetzung des Verwaltungsorganismus des Staatshaus 
haltes, die Funktion dieses Organismus, die aus der Tätigkeit des 
Staatshaushaltes entspringenden Kollisionen zwischen Staat und 
Staatsbürger bringen den Staatshaushalt in nahe Beziehung zum
	        
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