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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Verwendung untersagt werden. Was endlich die Besteuerung des
fertigen Produktes betrifft, so geschieht dies in der Form der
Faßsteuer, resp. durch Anbringung von Steuermarken in dem
Momente, wo das Bier in mit amtlichem Verschluß versehenen
Fässern aus der Fabrik expediert wird. Die Besteuerung des
Fertigproduktes hat den Nachteil, daß hinsichtlich der verschiedenen
Qualitäten kein Unterschied gemacht werden kann, daß das nicht
in Verkehr gesetzte, zum häuslichen Gebrauch verwendete Bier
steuerfrei bleibt, daß sie Steuerdefraudationen begünstigt und darum
strenge Kontrolle und Ahndung (in Amerika auch Freiheitsstrafe)
notwendig macht.
Von volkswirtschaftlichem Standpunkte ist es namentlich
wünschenswert, daß auch die kleineren Fabriken prosperieren
mögen, was mit Rücksicht darauf, daß dieselben in der Regel hin
sichtlich der Ausbeutung des Rohstoffes und im allgemeinen hin
sichtlich der technischen Vollkommenheit der Produktion im Nach
teile sind, durch Begünstigungen, eventuell durch niedrigeren Steuer
fuß erreicht werden kann.
Was die Wirkung der Biersteuer auf Preis und Konsumtion
betrifft, so bezweifelt Schanz, daß der Preis immer im Verhältnis
zur Steuer sich ändert und Vocke leugnet überhaupt, daß die Steuer
den Konsumenten im Verhältnis zum Konsum und zur Leistungs
fähigkeit belastet. Bei Verhandlung des jüngsten deutschen Bier
steuergesetzes (1918) wurde von sozialdemokratischer Seite bemerkt,
daß die Steuer einen Massenmord kleiner Mittelstandsexistenzen
bedeutet und viele Gastwirte zugrunde richten wird. Die unteren
Klassen sind die Biertrinker und der Wein wird immer mehr das
Getränk der Reichen werden.
Die Biersteuer finden wir überall eingeführt. Natürlich hat
sie die größte Bedeutung in jenen Staaten, wo das Bier das Volks
getränk ist (England, Bayern, einzelne Teile Österreichs), während
sie wieder wenig Bedeutung hat in jenen Staaten, wo der Wein
(wie in Frankreich, Spanien, einem Teile Deutschlands, Ungarn usw.)
oder der Branntwein (Ostpreußen, Galizien, Rußland) das Volks
getränk ist. In England ist das Bier geradezu das Nationalgetränk.
In einer seiner Budgetreden sagte Gladstone: seitdem der Nektar
aus der Mode gekommen ist, ist das Burtonbier das beste Getränk,
das erfunden wurde. 1 ) In England findet die Besteuerung auf
Grund der Bierwürze und der Menge des verbrauchten Malzes statt.
Bayern hat die Malzsteuer, Österreich und Ungarn die Steuer nach
’) Buxton, Finance and politics, If, S. 280.