F. IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke. 503
der Bierwürze. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben
die Fabrikatensteuer. Auf den Faßspund ist die vom Staate her-
o-estellte Steuermarke zu kleben. Auf dieser Marke ist der Name
des Fabrikanten und das Datum der Absendung zu verzeichnen.
Ohne diese Marke dürfen die Fässer die Fabrik nicht verlassen.
Die Produktion steht unter strenger Kontrolle.
Die Ergebnisse der Biersteuer gestalten sich in Preußen
folgendermaßen (1912):
—» geW “ eneBie ' W “ ie " % Mill Mark
Menge dee Bieres 28,8 Milk Hektoliter
hiervon obergärig JM -- "
„ untergärig » ”
4. In der Reihe der geistigen Getränke nimmt der Brannt
wein eine hervorragende Stelle ein. Er hat eine große ei-
breitung. Als Getränk namentlich der ärmsten Klassen bringt er
nur geringe Steuerfähigkeit zum Ausdruck, nur sein hoher Alkohol
gehalt empfiehlt seine Besteuerung. Auch hier macht sich als
günstiges Moment geltend, daß die Qualitätsunterschiede sehr gering
sind. Doch kommen hier auch wichtige volkswirtschaftliche Inte
essen in Betracht. Bei der Zubereitung der alkoholhaltigen Ge
tränke kommen natürlich in erster Reihe diejenigen Stoffe in Be
tracht, die den Alkohol fertig enthalten, wie z. B. der Wem. Zu
meist handelt es sich aber um solche Stoffe, die Zucker oder
Stärke enthalten. Die zuckerhaltigen Stoffe werden durch Garung
in Alkohol verwandelt, die stärkemehlhaltigen erst in Zucker und
dann in Alkohol. Diese Umwandlung geschieht mittels Malz nach
dem die Diastase die Stärke in Zuckes verwandelt. Der Zucker
wird dann in Gärung versetzt und verdunstet Bei der fabriks
mäßigen Produktion werden zumeist starkemehlhaltige Stoffe be
nutzt. Da diese auch andere Stoffe enthalten, muß hier noch in
den Raffinerien ein Reinigungsprozeß vorgenommen werden. Nach
der Destillation bleiben die fremden Bestandteile des rohen Alkoho
in den Destillationsapparaten und bilden die Schlempe. Die
Spiritusfabrikation besteht demnach aus drei Phasen: die Ein-
maischung. die geistige Gärung und die Destillation.
Die Besteuerungsart zeigt beim Alkohol gewisse Eigentümlich
keiten. Nachdem die Zahl der Stoffe, aus denen Alkohol gewonnen
werden kann, außerordentlich groß ist, so kann ohne Gefährdung
des Fiskus und andererseits ohne unerträgliche Vexation der La
wirte, die Besteuerung nach dem Rohstoffe nicht durchgeführt werden.