Full text: Finanzwissenschaft

F. IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke. 503 
der Bierwürze. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben 
die Fabrikatensteuer. Auf den Faßspund ist die vom Staate her- 
o-estellte Steuermarke zu kleben. Auf dieser Marke ist der Name 
des Fabrikanten und das Datum der Absendung zu verzeichnen. 
Ohne diese Marke dürfen die Fässer die Fabrik nicht verlassen. 
Die Produktion steht unter strenger Kontrolle. 
Die Ergebnisse der Biersteuer gestalten sich in Preußen 
folgendermaßen (1912): 
—» geW “ eneBie ' W “ ie " % Mill Mark 
Menge dee Bieres 28,8 Milk Hektoliter 
hiervon obergärig JM -- " 
„ untergärig » ” 
4. In der Reihe der geistigen Getränke nimmt der Brannt 
wein eine hervorragende Stelle ein. Er hat eine große ei- 
breitung. Als Getränk namentlich der ärmsten Klassen bringt er 
nur geringe Steuerfähigkeit zum Ausdruck, nur sein hoher Alkohol 
gehalt empfiehlt seine Besteuerung. Auch hier macht sich als 
günstiges Moment geltend, daß die Qualitätsunterschiede sehr gering 
sind. Doch kommen hier auch wichtige volkswirtschaftliche Inte 
essen in Betracht. Bei der Zubereitung der alkoholhaltigen Ge 
tränke kommen natürlich in erster Reihe diejenigen Stoffe in Be 
tracht, die den Alkohol fertig enthalten, wie z. B. der Wem. Zu 
meist handelt es sich aber um solche Stoffe, die Zucker oder 
Stärke enthalten. Die zuckerhaltigen Stoffe werden durch Garung 
in Alkohol verwandelt, die stärkemehlhaltigen erst in Zucker und 
dann in Alkohol. Diese Umwandlung geschieht mittels Malz nach 
dem die Diastase die Stärke in Zuckes verwandelt. Der Zucker 
wird dann in Gärung versetzt und verdunstet Bei der fabriks 
mäßigen Produktion werden zumeist starkemehlhaltige Stoffe be 
nutzt. Da diese auch andere Stoffe enthalten, muß hier noch in 
den Raffinerien ein Reinigungsprozeß vorgenommen werden. Nach 
der Destillation bleiben die fremden Bestandteile des rohen Alkoho 
in den Destillationsapparaten und bilden die Schlempe. Die 
Spiritusfabrikation besteht demnach aus drei Phasen: die Ein- 
maischung. die geistige Gärung und die Destillation. 
Die Besteuerungsart zeigt beim Alkohol gewisse Eigentümlich 
keiten. Nachdem die Zahl der Stoffe, aus denen Alkohol gewonnen 
werden kann, außerordentlich groß ist, so kann ohne Gefährdung 
des Fiskus und andererseits ohne unerträgliche Vexation der La 
wirte, die Besteuerung nach dem Rohstoffe nicht durchgeführt werden.
	        
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