Full text: Finanzwissenschaft

VII. Abschnitt. Beduktion und Konversion der Staatsschulden. 643 
— wie oben bemerkt — auch solche gegenüber, die eine Minderung 
der Konsumtion hervorriefen, die aber das Resultat obiger Faktoren 
kaum aufhoben. 
Welche Erscheinungen seinerzeit die Rückzahlung der Kriegs 
anleihen hervorrufen wird, das läßt sich heute noch nicht be 
stimmen. Das hängt vor allem davon ab, ob sie überhaupt Platz 
greift, dann mit welchen Mitteln, in welchem Tempo sie durchgeführt 
wird. Jedenfalls werden die Kriegsanleihen in der ganzen Neu 
gestaltung der Zukunft, in der Organisation der Staatswirtschaft 
und damit der Verwaltung, namentlich der kulturellen Tätigkeit 
des Staates, vor allem aber in der Organisation der ganzen Volks 
wirtschaft und in der sozialen Struktur eine umgestaltende Rolle 
spielen. 
VII. Abschnitt. 
Reduktion und Konversion der Staatsschulden. 
1. Der Natur des Staatskredites wie jedes Kredites entspricht 
es, daß die Staatsaniehen nur provisorische Einnahmequellen sind, 
deren übermäßige Inanspruchnahme gleich einer schweren Last einen 
unerträglichen Druck ausüben kann. Gewöhnlich sind es außer 
ordentliche Umstände, die seine Inanspruchnahme rechtfertigen. Es 
entspricht daher dem Interesse des Staatshaushaltes, daß die 
Schuldenlast reduziert und wenn möglich gänzlich gehoben werde. 
Sowie der Mangel des Staatskredites in gewissen Fällen die Er 
füllung der Staatsaufgaben und damit den Staat gefährdet, so kann 
hinwieder die stete Inanspruchnahme des Staatskredites, die daraus 
sich ergebende stetige Steigerung der Lasten die Staatsaufgaben ge 
fährden. So sehr es paradox zu sein scheint, so kann doch mit 
Recht gesagt werden, daß ohne den Staatskredit das staatliche 
Leben unmöglich wäre, aber eben deshalb muß der Staatskredit 
wieder verschwinden, d. h. die Schulden der Vergangenheit müssen 
zur Ermöglichung der zukünftigen Anlehen gelöscht werden. 
Die Reduktion der Staatsschulden oder besser der Staats 
schuldenlast kann auf verschiedene Weise geschehen. Die Staats 
schuldenlast nimmt ab oder verschwindet teilweise oder gänzlich auf 
zweierlei Weise; durch Konversion oder durch Tilgung resp. Rück 
zahlung. Relative Abnahme der Staatsschulden erfolgt auch durch 
die Zunahme des Nationaleinkommens oder des Nationalvermögens, 
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