VII. Abschnitt. Beduktion und Konversion der Staatsschulden. 643
— wie oben bemerkt — auch solche gegenüber, die eine Minderung
der Konsumtion hervorriefen, die aber das Resultat obiger Faktoren
kaum aufhoben.
Welche Erscheinungen seinerzeit die Rückzahlung der Kriegsanleihen
hervorrufen wird, das läßt sich heute noch nicht bestimmen.
Das hängt vor allem davon ab, ob sie überhaupt Platz
greift, dann mit welchen Mitteln, in welchem Tempo sie durchgeführt
wird. Jedenfalls werden die Kriegsanleihen in der ganzen Neugestaltung
der Zukunft, in der Organisation der Staatswirtschaft
und damit der Verwaltung, namentlich der kulturellen Tätigkeit
des Staates, vor allem aber in der Organisation der ganzen Volkswirtschaft
und in der sozialen Struktur eine umgestaltende Rolle
spielen.
VII. Abschnitt.
Reduktion und Konversion der Staatsschulden.
1. Der Natur des Staatskredites wie jedes Kredites entspricht
es, daß die Staatsaniehen nur provisorische Einnahmequellen sind,
deren übermäßige Inanspruchnahme gleich einer schweren Last einen
unerträglichen Druck ausüben kann. Gewöhnlich sind es außerordentliche
Umstände, die seine Inanspruchnahme rechtfertigen. Es
entspricht daher dem Interesse des Staatshaushaltes, daß die
Schuldenlast reduziert und wenn möglich gänzlich gehoben werde.
Sowie der Mangel des Staatskredites in gewissen Fällen die Erfüllung
der Staatsaufgaben und damit den Staat gefährdet, so kann
hinwieder die stete Inanspruchnahme des Staatskredites, die daraus
sich ergebende stetige Steigerung der Lasten die Staatsaufgaben gefährden.
So sehr es paradox zu sein scheint, so kann doch mit
Recht gesagt werden, daß ohne den Staatskredit das staatliche
Leben unmöglich wäre, aber eben deshalb muß der Staatskredit
wieder verschwinden, d. h. die Schulden der Vergangenheit müssen
zur Ermöglichung der zukünftigen Anlehen gelöscht werden.
Die Reduktion der Staatsschulden oder besser der Staatsschuldenlast
kann auf verschiedene Weise geschehen. Die Staatsschuldenlast
nimmt ab oder verschwindet teilweise oder gänzlich auf
zweierlei Weise; durch Konversion oder durch Tilgung resp. Rückzahlung.
Relative Abnahme der Staatsschulden erfolgt auch durch
die Zunahme des Nationaleinkommens oder des Nationalvermögens,
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