Full text: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
version mindert die Last des Staates und trägt zum Sinken des 
Zinsfußes bei. Oft ist die Konversion jedoch schon Folge des 
Sinkens des Zinsfußes und steht historisch mit der Herabsetzung 
des gesetzlichen Zinsfußes zusammen. Doch ist nicht außer acht 
zu lassen, daß die Konversion resp. deren Wahrscheinlichkeit das 
Steigen der Kurse zurückhält, auch das anderer Anlagepapiere und 
dadurch den hohen Zinsfuß künstlich stabilisiert. 
Die Konversion hängt von der Methode der Anlehenaufnahme 
ab. Wo die Zahl der Staatsgläubiger groß ist, dort wird die 
Operation caeteris paribus schwieriger sein, als wo deren Zahl gering 
ist. Die Durchführung der Konversion geschieht auf verschiedener 
Weise, insofern als das Schuldenkapital unverändert bleiben kann, 
erhöht oder vermindert wird. Das erste Vorgehen ist das gewöhn 
liche, das naturgemäße; das Schuldenkapital bleibt unverändert und 
der Gewinn der Konversion drückt sich vollständig in dem Zinsen 
ersparnis aus. Wenn die Konversion nicht bloß mit einer Reduktion 
der Zinsen, sondern auch mit einer Reduktion des Kapitals ver 
bunden ist, so bedeutet dies so viel, daß bei den Zinsen eigentlich 
noch ein größeres Ersparnis möglich gewesen wäre, der Staat es 
aber für zweckmäßiger hielt, auch gleichzeitig eine Reduktion des 
Schuldkapitals zu erreichen. Die unzweckmäßigste Art der Kon 
version ist die, wo der Staat wohl eine Reduktion der Zinsen er 
reicht, dieser Vorteil aber mehr weniger ausgeglichen wird durch 
den Nachteil, daß der Staat den Gläubigern eine höhere Kapital 
forderung einräumen muß. So wurde die 6 prozentige ungarische 
Goldrente in der Weise konvertiert, daß 400 Millionen 6 prozentige 
Titres gegen 545 Millionen 4 prozentige Titres eingetauscht wurden, 
jene wurden zum Kurs von 101 übernommen, diese zum Kurse von 
74,2 emittiert; das Zinsenersparnis betrug jährlich 7,6 Millionen 
Kronen. Eine namentlich in finanziellen Kreisen beliebte Art der 
Konversion ist die Konversion unter Pari, wobei der Staat gegen 
das eingetauschte Papier eines gibt, dessen Kurs unter Pari ist. Der 
Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, daß der Staat an den Zinsen 
sogleich ein bedeutendes Ersparnis erreicht, dagegen natürlich den 
Kapitalbetrag der Schuld bedeutend erhöht. Auch für die Staats 
gläubiger ist diese starke Minderung des Einkommens eine schmerz 
hafte Operation. Eine eigentümliche Art der Konversion ist die 
sogenannte verschobene Konversion, wobei der Staat gewissermaßen 
zwei Operationen zusammenfaßt. Der Gläubiger erhält z. B. für 
5 prozentige Rente eine 4 prozentige, aber diese ist mit einem 
Supplementcoupon versehen, wonach der Staat noch einige Jahre 
hindurch etwa 4 1 / 2 Prozent bezahlt. Endlich kann die Konversion
	        
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