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5. Buch. Der Staatskredit.
version mindert die Last des Staates und trägt zum Sinken des
Zinsfußes bei. Oft ist die Konversion jedoch schon Folge des
Sinkens des Zinsfußes und steht historisch mit der Herabsetzung
des gesetzlichen Zinsfußes zusammen. Doch ist nicht außer acht
zu lassen, daß die Konversion resp. deren Wahrscheinlichkeit das
Steigen der Kurse zurückhält, auch das anderer Anlagepapiere und
dadurch den hohen Zinsfuß künstlich stabilisiert.
Die Konversion hängt von der Methode der Anlehenaufnahme
ab. Wo die Zahl der Staatsgläubiger groß ist, dort wird die
Operation caeteris paribus schwieriger sein, als wo deren Zahl gering
ist. Die Durchführung der Konversion geschieht auf verschiedener
Weise, insofern als das Schuldenkapital unverändert bleiben kann,
erhöht oder vermindert wird. Das erste Vorgehen ist das gewöhn
liche, das naturgemäße; das Schuldenkapital bleibt unverändert und
der Gewinn der Konversion drückt sich vollständig in dem Zinsen
ersparnis aus. Wenn die Konversion nicht bloß mit einer Reduktion
der Zinsen, sondern auch mit einer Reduktion des Kapitals ver
bunden ist, so bedeutet dies so viel, daß bei den Zinsen eigentlich
noch ein größeres Ersparnis möglich gewesen wäre, der Staat es
aber für zweckmäßiger hielt, auch gleichzeitig eine Reduktion des
Schuldkapitals zu erreichen. Die unzweckmäßigste Art der Kon
version ist die, wo der Staat wohl eine Reduktion der Zinsen er
reicht, dieser Vorteil aber mehr weniger ausgeglichen wird durch
den Nachteil, daß der Staat den Gläubigern eine höhere Kapital
forderung einräumen muß. So wurde die 6 prozentige ungarische
Goldrente in der Weise konvertiert, daß 400 Millionen 6 prozentige
Titres gegen 545 Millionen 4 prozentige Titres eingetauscht wurden,
jene wurden zum Kurs von 101 übernommen, diese zum Kurse von
74,2 emittiert; das Zinsenersparnis betrug jährlich 7,6 Millionen
Kronen. Eine namentlich in finanziellen Kreisen beliebte Art der
Konversion ist die Konversion unter Pari, wobei der Staat gegen
das eingetauschte Papier eines gibt, dessen Kurs unter Pari ist. Der
Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, daß der Staat an den Zinsen
sogleich ein bedeutendes Ersparnis erreicht, dagegen natürlich den
Kapitalbetrag der Schuld bedeutend erhöht. Auch für die Staats
gläubiger ist diese starke Minderung des Einkommens eine schmerz
hafte Operation. Eine eigentümliche Art der Konversion ist die
sogenannte verschobene Konversion, wobei der Staat gewissermaßen
zwei Operationen zusammenfaßt. Der Gläubiger erhält z. B. für
5 prozentige Rente eine 4 prozentige, aber diese ist mit einem
Supplementcoupon versehen, wonach der Staat noch einige Jahre
hindurch etwa 4 1 / 2 Prozent bezahlt. Endlich kann die Konversion