Full text: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
Versionen häufig wiederholt werden. Darum begegnen wir auch in 
neuerer Zeit jenem Vorgänge, daß bei der Konversion auch eine 
gewisse Spanne Zeit festgesetzt wird, innerhalb welcher eine neue 
Konversion nicht durchgeführt werden darf. So wurde bei der 
durch Göschen durchgeführten Konversion festgesetzt, daß innerhalb 
20 Jahren eine neue Konversion nicht stattfinden dürfe. 
Die Konversionen zeigen nicht immer ein Gelingen, selbst in 
den reichsten Staaten nicht. So mißlang die im Jahre 1884 von 
der englischen Eegierung geplante Konversion. Der Staat bot den 
Gläubigern an Stelle der Sprozentigen Titres zum Kurse von 102 
2 3 / 4 prozentige, welche bis 1905 nicht kündbar, oder zum Kurse von 
108 2 1 / 2 prozentige Eente. Aber die City gab der liberalen Ee 
gierung eine abschlägige Antwort, im ganzen wurden 4,6 Millionen 
Pfund gezeichnet von der 2 3 j i prozentigen, 19,2 Millionen von der 
2 1 / 2 prozentigen, hiervon haben aber Eegierungsstellen 12 Millionen 
gezeichnet. 
Welche Komplikationen eine Konversion hervorrufen kann, 
dafür liefert das beste Beispiel die Göschen’sche Konversion. In 
Begleitung derselben trat eine schwere Krise ein, welche dem Lande 
große Schäden verursachte. Da das Einkommen vieler kleiner 
Kapitalisten infolge der Konversion abnahm, so stieg die Nachfrage 
nach exotischen Papieren und große Zinsen versprechenden Unter 
nehmungen ins grenzenlose und die Emissionssumme solcher Papiere 
stieg auf 4 Milliarden Kronen. Die Londoner Börse wurde zur 
Spielhöhle und für die sinnlosesten Projekte gab es Geld. 
Trotz der verhängnisvollen Folgen, die infolge von Konversionen 
eintreten können und der Aufwühlung des Geldmarktes und der 
Euhe des kleinen Kapitals, können diese weiteren Folgen nicht 
ausschließlich maßgebend sein, nur muß nach Möglichkeit deren Ver 
meidung angestrebt werden. Hiervon abgesehen, muß jeder Staat, 
wie ja überhaupt jeder Schuldner, danach streben, daß die Schulden 
last sich mindere. Der Staat muß also gegebenenfalls die Schuld 
summe herabzumindern suchen. Wenn die Herabsetzung der Zinsen 
einzelne Interessenkreise nachteilig berührt, so muß dem nach 
Möglichkeit auf verschiedene Weise abgeholfen werden, aber auf 
die Konversion selbst darf nicht verzichtet werden. Aber so fern 
auch die Interessen der Staatsgläubiger Beachtung finden sollen, 
ist ja die Frage zu beleuchten: Wer ist Gläubiger, wer ist Schuldner? 
Hier sind dann folgende Fälle zu unterscheiden: a) Die Staats 
gläubiger gehören zu derselben Klasse, wie die Steuerträger und 
zwar kann dies überwiegend die höhere, oder die untere Klasse 
sein; b) die Staatsgläubiger gehören einer anderen Klasse an, als
	        
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