I. Abschnitt. Die staatswirtschaftliche Regierung.
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neuerer Zeit in allen Staaten das Finanzministerium, ebenso wie die
anderen Zweige der Verwaltung genötigt, statistische und andere
Arbeiten zu publizieren, Enqueten abzuhalten usw.
Wenn wir die tatsächliche Gestaltung ins Auge fassen, so
sehen wir, daß überall mehr weniger in diesem Rahmen sich der
Organismus des Finanzministeriums bewegt. Eine bemerkens
werte Abweichung finden wir in Italien und England. In
Italien besteht neben dem eigentlichen Finanzministerium noch
ein Staatsschatzministerium. In England steht an der obersten
Spitze des Finanzwesens der Präsident des Ministerrates, resp.
der Schatzkanzler (First Lord of the Treasury) und der eigent
liche Finanzminister (Chancellor of the Exchequer); beide Funk
tionen können auch in einer Person vereinigt werden, wenn der
Finanzminister Mitglied des Unterhauses ist, ja, in diesem Falle
werden beide Ämter seit 1717 vereinigt. Da der First Lord of
the Treasury zugleich Ministerpräsident oder — da diese Funk
tion eigentlich dem englischen Staatsrecht fremd ist — Prime
Minister ist, so vereinigen sich in diesem Falle in seiner Person
drei Funktionen. So vereinigten Peel und Gladstone die drei
Funktionen, da Gladstone aber 1880 die Unmöglichkeit einer solchen
Kumulation einsah, verzichtete er auf das Finanzministerium. Im
Anfange war die Aufgabe des Chancellor, den Treasurer zu über
wachen und als Gegengewicht zu funktionieren. Dem Finanz
minister zur Seite steht eine aus drei Mitgliedern (Junior Lords)
bestehende Kommission, deren Bedeutung jedoch eine unter
geordnete ist.
3. Unter der Bezeichnung Fiskus wird in der Regel die staatliche
Finanz als Subjekt verstanden. Der Begriff stammt aus dem römischen
Recht und fand im Mittelalter dann Anwendung, wenn der Fürst
außer den aus seinem eigenen Besitz stammenden Einkommen
solches Einkommen besaß, das ihm als Repräsentant des Staat5s
gebührte. Diese Einkommen bildeten das sogenannte Ärarium,
welches gleichfalls als mit Privilegien bekleidete juristische Person
Fiskus genannt wurde. In neuester Zeit ist in der Natur dieses
Fiskus eine große Veränderung vorgegangen. Der Fiskus beschränkt
sich nämlich nicht bloß auf finanzielle Funktionen, sondern spielt
eine bedeutende volkswirtschaftliche Rolle. Der Fiskus ist vor
allem Bankier, indem er mit staatlichen Geldern, staatlichen Über
schüssen Banken, Sparkassen, manchmal auch Einzelnen Darlehen
gibt, wodurch er auf die Gestaltung des Zinsfußes Einfluß ausübt;
der Fiskus nimmt teil an der Gründung von industriellen, kommer
ziellen und Verkehrsunternehmungen; der Fiskus beeinflußt durch
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