Full text: Finanzwissenschaft

52 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
jähr es zur Erledigung, auch diese gewöhnlich knapp vor Schluß 
des Jahres. Dagegen kam z. B. das Budget für das Jahr 1906 
erst am 31. Juli 1906, das für das Jahr 1911 erst am 17. Juli 1911 
zur Publizierung, also zu einem Zeitpunkte, wo das halbe Erhebungs 
jahr bereits abgelaufen war. In Österreich begann die Verhandlung 
des Budgets für das Jahr 1891 erst um die Mitte des Monats Juni. 
Mit Bezug auf die Verhandlung des Budgets ist wohl das Vor 
gehen Englands am praktischsten. In England fällt der Beginn 
des Finanzjahres auf den 1. April; das Budget wird gewöhnlich im 
Herbst zusammengestellt und im Januar eingereicht, also recht nahe 
zum Beginn des Finanzjahres. Das Expose des Finanzministers 
erfolgt gewissermaßen an der Schwelle des Finanzjahres. In Eng 
land fällt die Verhandlung des Budgets in das Finanzjahr hinein, 
was aber dort ein geringeres Übel, weil ein großer Teil des Budgets 
im Normalbudget vereinigt ist und — wie wir gesehen — in Eng 
land die Verhandlung des Budgets in der Regel mit großer Zurück 
haltung erfolgt. Aber mit Beginn des Budgetjahres wird ein Budget 
provisorium (Votes on account) bewilligt, resp. jener Teil des Bud 
gets bewilligt, welcher beiläufig auf jene Zeit entfällt, während 
welcher das Budget verhandelt wird. 
Während in England gewissermaßen staute sessione die Ver 
handlung des Budgets geschieht, wird in Frankreich die Vorbereitung 
des Budgets so frühe begonnen, daß dessen Wert dadurch sehr 
gemindert wird. Gewöhnlich wird das Budget um ein Jahr früher 
schon eingereicht; so wurde das Budget für 1891 am 22. Januar 1890 
eingereicht; wenn wir nun die zur Feststellung des Budgets nötige 
Zeit in Betracht ziehen, so muß also schon etwa D/, Jahre früher 
das Budget festgestellt werden. Die Schätzungen verlieren dadurch 
sehr an Wert. Natürliche Folge hiervon ist dann die Willkürlich- 
keit der Schätzungen, die Nachtrags- und außerordentlichen Kredite, 
welche die strenge Führung des Staatshaushaltes gefährden. Hierzu 
kommt, daß trotz der frühen Einreichung des Budgets dieses oft 
erst während des Jahres verhandelt wird. So wurde das Budget 
für das Jahr 1887 erst am 5. Februar 1887 angenommen, 10 Mo 
nate und 19 Tage nach seiner Einreichung. Aus diesem Umstande 
erklärt sich manches Übel, welches sich mit Hinsicht auf die Ver 
handlung des Budgets und die Führung des Staatshaushaltes in 
Frankreich zeigt und welches einen der Übelstände des französischen 
Parlamentarismus bildet. Dieser Faktor blieb natürlich nicht un 
bemerkt, doch wurde demselben bisher nicht abgeholfen. Wohl 
befaßte sich die Regierung zu mehreren Malen mit der Verlegung 
des Finanzjahres auf den 1. Juli bis 30. Juni, so in den Jahren
	        
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