52 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
jähr es zur Erledigung, auch diese gewöhnlich knapp vor Schluß
des Jahres. Dagegen kam z. B. das Budget für das Jahr 1906
erst am 31. Juli 1906, das für das Jahr 1911 erst am 17. Juli 1911
zur Publizierung, also zu einem Zeitpunkte, wo das halbe Erhebungs
jahr bereits abgelaufen war. In Österreich begann die Verhandlung
des Budgets für das Jahr 1891 erst um die Mitte des Monats Juni.
Mit Bezug auf die Verhandlung des Budgets ist wohl das Vor
gehen Englands am praktischsten. In England fällt der Beginn
des Finanzjahres auf den 1. April; das Budget wird gewöhnlich im
Herbst zusammengestellt und im Januar eingereicht, also recht nahe
zum Beginn des Finanzjahres. Das Expose des Finanzministers
erfolgt gewissermaßen an der Schwelle des Finanzjahres. In Eng
land fällt die Verhandlung des Budgets in das Finanzjahr hinein,
was aber dort ein geringeres Übel, weil ein großer Teil des Budgets
im Normalbudget vereinigt ist und — wie wir gesehen — in Eng
land die Verhandlung des Budgets in der Regel mit großer Zurück
haltung erfolgt. Aber mit Beginn des Budgetjahres wird ein Budget
provisorium (Votes on account) bewilligt, resp. jener Teil des Bud
gets bewilligt, welcher beiläufig auf jene Zeit entfällt, während
welcher das Budget verhandelt wird.
Während in England gewissermaßen staute sessione die Ver
handlung des Budgets geschieht, wird in Frankreich die Vorbereitung
des Budgets so frühe begonnen, daß dessen Wert dadurch sehr
gemindert wird. Gewöhnlich wird das Budget um ein Jahr früher
schon eingereicht; so wurde das Budget für 1891 am 22. Januar 1890
eingereicht; wenn wir nun die zur Feststellung des Budgets nötige
Zeit in Betracht ziehen, so muß also schon etwa D/, Jahre früher
das Budget festgestellt werden. Die Schätzungen verlieren dadurch
sehr an Wert. Natürliche Folge hiervon ist dann die Willkürlich-
keit der Schätzungen, die Nachtrags- und außerordentlichen Kredite,
welche die strenge Führung des Staatshaushaltes gefährden. Hierzu
kommt, daß trotz der frühen Einreichung des Budgets dieses oft
erst während des Jahres verhandelt wird. So wurde das Budget
für das Jahr 1887 erst am 5. Februar 1887 angenommen, 10 Mo
nate und 19 Tage nach seiner Einreichung. Aus diesem Umstande
erklärt sich manches Übel, welches sich mit Hinsicht auf die Ver
handlung des Budgets und die Führung des Staatshaushaltes in
Frankreich zeigt und welches einen der Übelstände des französischen
Parlamentarismus bildet. Dieser Faktor blieb natürlich nicht un
bemerkt, doch wurde demselben bisher nicht abgeholfen. Wohl
befaßte sich die Regierung zu mehreren Malen mit der Verlegung
des Finanzjahres auf den 1. Juli bis 30. Juni, so in den Jahren