Full text: Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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Mathildenheim. 
VIII. Wöchnerinnen- und Säuglingsschutz. 
1. Wochenschwestern. 
F^ür die Wöchnerinnen von Angehörigen des Hauses sind zwei Wochen- 
Schwestern angestellt, die neben der Pflege der Wöchnerinnen und Säug 
linge auch Haushaltungsarbeiten, wie Reinigen und Kochen, unentgeltlich 
verrichten. Sie werden vorzugsweise in Fällen herangezogen, in denen infolge 
besonderer Verhältnisse, wie Krankheit, Kinderreichtum usw. die Familie nicht 
in der Lage ist, die notwendige Fürsorge durch Familienangehörige 
ausüben zu lassen. Von dieser Einrichtung wird von der 
Arbeiterschaft gerne Gebrauch gemacht.
	        
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