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Mathildenheim.
VIII. Wöchnerinnen- und Säuglingsschutz.
1. Wochenschwestern.
F^ür die Wöchnerinnen von Angehörigen des Hauses sind zwei Wochen-
Schwestern angestellt, die neben der Pflege der Wöchnerinnen und Säug
linge auch Haushaltungsarbeiten, wie Reinigen und Kochen, unentgeltlich
verrichten. Sie werden vorzugsweise in Fällen herangezogen, in denen infolge
besonderer Verhältnisse, wie Krankheit, Kinderreichtum usw. die Familie nicht
in der Lage ist, die notwendige Fürsorge durch Familienangehörige
ausüben zu lassen. Von dieser Einrichtung wird von der
Arbeiterschaft gerne Gebrauch gemacht.