Object: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel III. Die Solidaristen. 
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zwischen der Kongogesellschaft und den Schwarzen, den Unternehmern 
und den Heimarbeiterinnen sind vom hedonistischen Gesichtspunkt aus 
untadelig (siehe oben S. 590f.). Niemand aber wird wagen, diese 
brutalen Tauschhandlungen, die, wie Proudhon beredt sagt, auf dem 
Wiedervergeltungsrecht, — Auge um Auge, Zahn um Zahn — beruhen, 
als eine Verwirklichung der Solidarität hinzustellen. 
Trotz seiner anscheinend mathematischen Gleichwertigkeit, und 
obschon er als Symbol die Wage führt, vermittelt der Austausch den 
Austauschenden niemals gleiche Teile, weil sie selbst niemals auf dem 
Fuße völliger Gleichheit zueinander stehen, selbst wenn nicht irgendein 
Brennus sein Schwert in eine der Wagschalen wirft. 
Was kann man hiergegen tun, wird man fragen? Wohl oder übel 
sich damit abfinden? Nein, im Gegenteil: man muß sich als Ideal eine 
Gesellschaft vorstellen in der die Beziehungen zwischen den Menschen, 
statt einzig durch den Tausch und seine Unterarten, wie Verkauf, Dar 
lehen, Pacht, Lohnkontrakt bestimmt zu sein, sich durch das Mittel der 
Assoziation bilden, sei das nun die berufliche, die mutualistische oder die 
kooperative. 
In dem Maße, wie man auf diesem Wege fortschreitet, geht man, 
°b man es wolle oder nicht, von dem System der Tauschwirtschaft zu 
dem des Solidarismus über. 
In der Tat hat die Assoziation sogar bei Gewinnabsicht einen 
Moralischen Wert, der dem des Tausches überlegen ist: 
1. indem sie nicht nur wie der Tausch eine Geldzahlung bedingt, 
sondern ein gewisses persönliches Opfer unserer Zeit, unserer Mühe und 
Unserer Unabhängigkeit, wäre es auch nur die Verpflichtung, den Ver 
sammlungen beizuwohnen und die Statuten zu beachten; 
2. indem sie nicht nur wie der Tausch eine einzelne augenblickliche 
und ein für alle Male ausgeführte Handlung bedingt, sondern ein un 
begrenztes Zusammenarbeiten der Beteiligten. 
3. indem sie im Allgemeinen kein genaues Äquivalent zwischen der 
yon dem einzelnen Mitglied beigesteuerten Leistung und dem empfangenen 
Vorteil mit sich führt. 
Wenn z. B. der Arbeiter Beiträge an seine Gewerkschaft zahlt, so 
tut er es im Interesse seiner Klasse: er rechnet natürlich darauf, duich 
sio zu höherem Lohn zu gelangen, aber zwischen dem Geweikschafts- 
bßitrag und dem möglichen Gewinn gibt es keine notwendige Beziehung. 
Iu gleicher Weise steuert das Mitglied einer Versicherung auf Gegenseitig 
st zu seiner Gesellschaft bei, um sich Sicherheit gegen Gefahren und 
Schäden zu verschaffen j er rechnet darauf, daß die Gesellschaft seinen 
^fzt bezahlt, wenn er krank wird, aber viele zahlen ihr ganzes Leben 
umdurch, ohne die Hilfe der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, und 
Vle le erhalten bedeutend mehr, als sie eingezahlt haben: die Gesunden 
Wahlen so für die Gebrechlichen. Auch das Mitglied einer Konsumgenossen-
	        
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