Full text : Volkswirtschaftspolitik

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Güterumsatzpolitik.

stellt,  wird  sich  seine  Preisfestsetzung  im  allgemeinen  auf  der
Linie  chatten  müssen,  die  es  ermöglicht,  ohne  Benachteiligung
öffentlicher  Bedürfnisse  am  besten  die  Einnahmegewinnungsaufgabe ­
  des  Alleinbetriebs  zu  lösen.  Bei  Waren,  die  der
Staat  im  Wettbewerbe  mit  den  Erwerbskreisen  erzeugt,
müssen  sich  seine  Preise  im  allgemeinen  an  die  im  Verkehr
üblichen  anschließen,  weil  sonst  der  Staat  seinen  Bürgern
einen  unberechtigten  Wettbewerb  bereiten  würde.  Handelt
es  sich  dabei  um  notwendige  Bedarfsgegenstände,  so  kann  in
Notzeiten  der  erwähnten  Art  und  überhaupt  bei  ungesunder
Steigerung  und  Hochhaltung  der  Preise  im  Geschäftsverkehre
der  Staat  genötigt  sein,  durch  eigene,  niedrigere  Preisstellung
mäßigend  und  regelnd  einzugreifen.
Der  staatlichen  Preispolitik  bleibt  hiemach  auch  unter  der
Herrschaft  des  Gmndsatzes  freier  Preisbildung  noch  manche
Aufgabe,  deren  Erfüllung  erhebliche  Anfordemngen  an  die
wirtschaftliche  Sachkenntnis  und  Einsicht  der  Behörden  stellt.
18.  Geld-  und  Kreditpolitik.
Das  allgemeine  Tauschmittel  Geld  stellt  der  Volkswirtschaftspolitik ­
  vielfache  Aufgaben.  Das  Geldwesen  verlangt
unter  allen  Umständen  bei  entwickelten  Wirtschaftsverhältnissen ­
  nicht  nur  ein  Eingreifen  des  Staates  behufs  Regelung
der  Art,  Stückelung,  Gestaltung,  Menge  usw.  der  metallenen
und  papierenen  Geldzeichen,  sondem  auch  die  Unterordnung
des  Geldwesens  unter  die  ausschließliche  Verfügungsgewalt
des  Staates.  Regelung  und.Handhabung  des  Geldwesens
gründet  sich  deshalb  auf  ein  Hoheitsrecht  des  Staates.
Die  eigentlicheMünzpolitik  befaßt  sich  mit  der  sachlichen,
die  Währungspolitik  mit  der  wirtschaftlichen  Seite  des
Münzwesens.  Die  Entscheidung  über  das  Metall,  aus  dem
die  Wähmngsmünzen  („Kurantmünzen"),  d.  h.  die  vollwichtigen, ­
  bei  Zahlungen  von  jeder  Höhe  anzunehmenden  ge-
            
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