Geld- und Kreditpolitik.
125
schlichen Zahlungsmittel, herzustellen sind, hat eine sehr große
wirtschaftliche Tragweite. Die jahrzehntelangen Kämpfe über
die Frage der Gold- und der Doppelwährung und des Rück
ganges des Silberwerts beweisen das hinlänglich. Auch die
Papiergeldpolitik hat wichtige Fragen zu lösen. Denn
die innere, nur durch Zwangskurs oder durch den Staats
kredit unschädlich zu machende Wertlosigkeit der Papiergeld -
zeichen erfordert eine sorgfältige Abmessung und Überwachung
der umlaufenden Papiergeldmeuge, da das Übermaß Un
sicherheit und Unbeständigkeit in das Geldwesen bringt.
(Vergl. Band 133 dieser Sammlung S. 90sf.)
Mit dem Geldwesen verknüpft sich unmittelbar das Kredit
wesen. Die Kreditpolitik erstreckt sich auf ein weitver
zweigtes Gebiet. Ihre erste Aufgabe ist, die allgemeine
rechtliche Grundlage des Kreditverkehrs durch Ausbau und
Vereinheitlichung des Rechtes der Schuldverhältnisse im all
gemeinen bürgerlichen und im kaufmännischen Verkehre zu
schaffen. Daran reiht sich die Aufgabe, für bestimmte Formen
und Einrichtungen des Kreditverkehrs besondere Rechtsregeln
zu entwickeln, wie Wechselrecht, Scheckrecht, Lagerscheinrecht.
Auch für die Sparkassen und die berufsmäßigen Kreditver
mittlungsanstalten, die Banken, bedarf es einer gesicherten
Rechtsgrundlage. In der Baukpolitik nimmt die Noten
bankpolitik eine besondere Stellung ein. Die Banknoten
haben im wirtschaftlichen Verkehr eine so hohe Bedeutung
gewonnen, daß eine möglichst große Sicherheit und eine
möglichst zweckmäßige Handhabung des Banknotenwesens
angestrebt werden muß. Am Bauknotenwesen ist der Staat
selbst häufig unmittelbar beteiligt, entweder als Inhaber von
Staatsnotenbanken oder als aufsichtführende und in einer
Reihe von Ländern auch als leitende Stelle für die bevor
rechteten Hauptnotenbanken. In diesem Falle erwachst ihm
die weitere Pflicht, für gute Durchführung der Aufgaben