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Güterumsatzpolitik.
stellt, wird sich seine Preisfestsetzung im allgemeinen auf der
Linie chatten müssen, die es ermöglicht, ohne Benachteiligung
öffentlicher Bedürfnisse am besten die Einnahmegewinnungs
aufgabe des Alleinbetriebs zu lösen. Bei Waren, die der
Staat im Wettbewerbe mit den Erwerbskreisen erzeugt,
müssen sich seine Preise im allgemeinen an die im Verkehr
üblichen anschließen, weil sonst der Staat seinen Bürgern
einen unberechtigten Wettbewerb bereiten würde. Handelt
es sich dabei um notwendige Bedarfsgegenstände, so kann in
Notzeiten der erwähnten Art und überhaupt bei ungesunder
Steigerung und Hochhaltung der Preise im Geschäftsverkehre
der Staat genötigt sein, durch eigene, niedrigere Preisstellung
mäßigend und regelnd einzugreifen.
Der staatlichen Preispolitik bleibt hiemach auch unter der
Herrschaft des Gmndsatzes freier Preisbildung noch manche
Aufgabe, deren Erfüllung erhebliche Anfordemngen an die
wirtschaftliche Sachkenntnis und Einsicht der Behörden stellt.
18. Geld- und Kreditpolitik.
Das allgemeine Tauschmittel Geld stellt der Volkswirt
schaftspolitik vielfache Aufgaben. Das Geldwesen verlangt
unter allen Umständen bei entwickelten Wirtschaftsverhält
nissen nicht nur ein Eingreifen des Staates behufs Regelung
der Art, Stückelung, Gestaltung, Menge usw. der metallenen
und papierenen Geldzeichen, sondem auch die Unterordnung
des Geldwesens unter die ausschließliche Verfügungsgewalt
des Staates. Regelung und.Handhabung des Geldwesens
gründet sich deshalb auf ein Hoheitsrecht des Staates.
Die eigentlicheMünzpolitik befaßt sich mit der sachlichen,
die Währungspolitik mit der wirtschaftlichen Seite des
Münzwesens. Die Entscheidung über das Metall, aus dem
die Wähmngsmünzen („Kurantmünzen"), d. h. die voll
wichtigen, bei Zahlungen von jeder Höhe anzunehmenden ge-