Full text : Volkswirtschaftspolitik

Verkehrspolitik.

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Übernahme  auf  den  Staat  gewesen.  Bei  der  Post  und  bei
dein  Nachrichtenschnellverkehr  (Drahtnachrichten-,  Fernsprechnnd
  Funkspruchverkehr)  hat  in  nicht  wenigen  Ländern  von
vornherein  die  Staatsgewalt  umfassender  eingegriffen,  und
die  staatliche  Unternehmung  ist  hier  früher  zum  völligen  Siege
gelangt.  Daß  in  allen  diesen  Dingen  die  einzelnen  Staatei:
nicht  gleichmäßig  vorgegangen  sind  und  auch  heute  noch  vielfach ­
  uiigleich  vorgehe,:,  erklärt  sich  aus  der  Tatsache,  daß  die
Verkehrspolitik  sich  den  besonderen  Verhältnissen  und  Bedürfnissen ­
  anpassen  muß.
Soweit  der  Staat  sich  dem  Verkehrswe.se>:  in  umfaffenber
Weise  widmet,  kann  sein  Vorgehen  bei  den  eiirzelnen  Verkehrszweige,: ­
  nicht  dasselbe  sein.  Auf  Lai:d-  und  Binnenwasserstraßen ­
  ist  ein  freier  Wettbewerb  der  Verkehrsunternehmer ­
  möglich  und  in  der  Regel  wünschenswert.  Der  Staat
beschränkt  sich  deshalb  mit  wenige,:  Ausnahmen  auf  Herstellung ­
  und  Unterhaltung  der  Verkehrswege,  bei  natürlichen
Wasserstraßen  auf  Verbesserung  und  Erhaltung  der  Wege,
sowie  auf  Vorschriften  über  den  Schutz  der  Straßen  gegen
Beschädigung,  über  die  Benutzung  der  Straßen  durch  die
verschiedenen  Arten  der  Fahrzeuge,  über  Verminderung  der
Gefahren  und  über  Haftpflicht  aus  dem  Verkehre  der  Schnellfahrzeuge, ­
  über  die  Beteiligung  der  verschiedenen  Stellen
an  den  Kosten  der  Anlage  und  Unterhaltung  und  dergleichen.
Die  Beschaffung  der  Triebwerke  und  Fahrzeuge  und  der
Betrieb  sind  meist  Sache  der  Erwerbskreise.  Bei  der  Post
(außer  der  Rohrpost)  ist  gerade  das  letztere  Aufgabe  des
'Staates.  Bei  Eisenbahnen,  Drahtnachrichtenanlagen,  Fernsprechern, ­
  Rohrpost  fallt  beides  in  das  Bereich  der  staatlichen
Tätigkeit,  wenn  der  Staat  diese  Verkehrszweige  überhaupt
auf  sich  nimmt,  was  heute  in  nicht  wenigen  Ländern  der
Fall  ist.

Daß  die  staatliche»  Verkehrsunternehmungen,  welche
            
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