Verkehrspolitik.
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Übernahme auf den Staat gewesen. Bei der Post und bei
dein Nachrichtenschnellverkehr (Drahtnachrichten-, Fernsprechnnd
Funkspruchverkehr) hat in nicht wenigen Ländern von
vornherein die Staatsgewalt umfassender eingegriffen, und
die staatliche Unternehmung ist hier früher zum völligen Siege
gelangt. Daß in allen diesen Dingen die einzelnen Staatei:
nicht gleichmäßig vorgegangen sind und auch heute noch vielfach
uiigleich vorgehe,:, erklärt sich aus der Tatsache, daß die
Verkehrspolitik sich den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen
anpassen muß.
Soweit der Staat sich dem Verkehrswe.se>: in umfaffenber
Weise widmet, kann sein Vorgehen bei den eiirzelnen Verkehrszweige,:
nicht dasselbe sein. Auf Lai:d- und Binnenwasserstraßen
ist ein freier Wettbewerb der Verkehrsunternehmer
möglich und in der Regel wünschenswert. Der Staat
beschränkt sich deshalb mit wenige,: Ausnahmen auf Herstellung
und Unterhaltung der Verkehrswege, bei natürlichen
Wasserstraßen auf Verbesserung und Erhaltung der Wege,
sowie auf Vorschriften über den Schutz der Straßen gegen
Beschädigung, über die Benutzung der Straßen durch die
verschiedenen Arten der Fahrzeuge, über Verminderung der
Gefahren und über Haftpflicht aus dem Verkehre der Schnellfahrzeuge,
über die Beteiligung der verschiedenen Stellen
an den Kosten der Anlage und Unterhaltung und dergleichen.
Die Beschaffung der Triebwerke und Fahrzeuge und der
Betrieb sind meist Sache der Erwerbskreise. Bei der Post
(außer der Rohrpost) ist gerade das letztere Aufgabe des
'Staates. Bei Eisenbahnen, Drahtnachrichtenanlagen, Fernsprechern,
Rohrpost fallt beides in das Bereich der staatlichen
Tätigkeit, wenn der Staat diese Verkehrszweige überhaupt
auf sich nimmt, was heute in nicht wenigen Ländern der
Fall ist.
Daß die staatliche» Verkehrsunternehmungen, welche