Full text : Volkswirtschaftspolitik

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Güterumfatzpolitrk.

klänge  mit  den  Anforderungen  steht,  die  auS  öffentlichen
Rücksichten  an  das  Verkehrswesen  zu  stellen  finb.  Planmäßige,
alle  Landesteile  berücksichtigende  Anlage  des  Netzes,  zweckmäßiges ­
  Ineinandergreifen  der  verschiedenen,  je  nach  ihrer
Sonderart  zu  behandelnden  und  zu  entwickelnden  Verkehrsmittel, ­
  Benutzbarkeit  für  jedermann  unter  gleichen  Bedingungen,
  Vermeidung  unwirtschaftlicher  Zersplitterung,  Einheitlichkeit ­
  der  Gliederung  und  der  Durchführung  des  Betriebs,
Berücksichtigung  der  volkswirtschaftlichen  Bedürfnisse  bei  der.
Gestaltung  und  Bemessung  der  Verkehrspreise  und  dergleichen,
wie  es  den  öffentlichen  Bedürfnissen  entspricht,  ist  nicht  immer
verträglich  mit  dem  berechtigten  Streben  der  Verkehrsgesellschaften ­
  nach  günstigem  Ertrag  ihres  Kapitals.  Staatliche
Eingriffe  sowohl  mit  Beihilfen,  um  die  Besorgnis  ungenügender ­
  Ergiebigkeit  bei  Erfüllung  solcher  Anforderungen  zu  zerstreuen, ­
  als  auch  mit  Aufnahme  bestimmter  Verpflichtungen
in  die  Genehmigungsurkunden  und  mit  Maßregeln  im  Einzelfalle ­
  sind  deshalb  unvermeidlich.  Bei  den  Eisenbahnen
müssen  sich  die  staatlichen  Eingriffe  auch  vielfach  auf  die  Frachtpreise ­
  erstrecken.  Die  Staaten  haben  sich  deshalb  gegenüber
beu  Gesellschaftsbahnen  die  Überwachung,  Prüfung,  Genehmigung, ­
  Beeinflussung  in  bezug  auf  Höhe  der  Frachten  usw.
vorbehalten  („Tarifhoheit").  Hat  auch  gerade  bei  den  Eisenbahnen ­
  der  Staat  sich  vielfach  zunächst  mit  solchen  Aufsichtsrechten
  begnügt,  so  hat  doch  oft  genug  dem  Untergange  wichtiger ­
  Linien  durch  deren  Übernahme  auf  den  Staat  vorgebeugt ­
  werden  müssen.  So  entwickelte  sich  ein  Nebeneinander
öffentlicher  und  gesellschaftlicher  Unternehmungen,  ein  „gemischtes ­
  System".  Es  konnte  auch  dadurch  entstehen,  daß
der  Staat  zuerst  bestimmte  Bahnen  auf  sich  nahm,  aber  später
deren  weitere  Ergänzung  deni  Unternehmungsgeiste  der
Bürger  überließ.  Ein  solches  gemischtes  Vorgehen  ist  vielfach
der  Übergang  zu  einer  überwiegenden  oder  ausschließlichen
            
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