Full text: Volkswirtschaftspolitik

144 Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
hing). Diese Arbeit ist für die staatliche Arbeiterwohlfahrts 
pflege von großem Werte, aber nicht ihrer unmittelbaren 
Beeinflussung unterworfen. Mittelbar kann die staatliche 
Politik dabei durch Anregung, Beispiel, Belehrung usw. in 
erheblichem Maße niitwirken. Die ArheiterwohlfahrtspolM 
steht grundsätzlich auf völlig anderem Boden, als die Armen 
politik. Nicht Almosen, sondern erivorbene Rechtsansprüche, 
nicht Verhinderung des äußersten Elends, sondem Hebung 
und Festigung der wirtschaftlichen Lage kommen, für die 
Arbeiterwohlfahrtspolitik in Betracht. Ihre Maßnahmen 
richten sich dabei auf diejenigen Aufgaben, deren gedeihliche 
Lösung in der dem Gesamtwohle zuträglichsten Weise den 
zunächst Beteiligten nicht möglich ist. Verschiedene der schon 
besprochenen Zweige der Volkswirtschaftspolitik haben 
zugleich für die Arbeiterwohlfahrtspolitik Bedeutung und 
werden ihr auch häufig ganz zugerechnet, wie die Arbeiterschutz 
politik (Ziff. 6), die Lohnpolitik (Ziff. 21), Teile der Unter 
richtspolitik (Ziff. 5), der Bodenpolitik (Ziff. 7), der Kredit 
politik (Ziff. 18) usw. Hier kommen nur die wichtigeren 
derjenigen Arbeitsgebiete der Arbeiterwohlfahrtspolitik in 
Betracht, welche sich unmittelbar auf Hebrmg und Festigung 
der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter richten. 
Für eine zweckmäßige Arbeiterwohlfahrtspolitik sowie für 
die Mitarbeit der Gemeinden und der beteiligten Kreise an 
der Beseitigung von Mißständen, unter denen die Arbeiter 
leiden, bedarf es einer gründlichen Kenntnis der wirklichen 
Verhältnisse. Zur Vermittlung dieser Kenntnis sind ver 
schiedentlich besondere arbeitsstatistische Ämter angeregt 
und niehrfach unter verschiedenen Bezeichnungen eingeführt 
worden, wie in den Vereinigten Staaten, in England, Frank 
reich, Belgien, der Schweiz usw. Die Aufgabe der arbeits- 
statiftischen Ämter ist nicht nur die Veranlassung oder Durch 
führung besonderer Aufnahmen, sondem auch die Samm-
	        
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