Full text: Volkswirtschaftspolitik

152 Arbeiterwohlsahrtspolitik. 
während der Vertragsdauer entgegenwirken. Gerade wegen 
dieser längeren Bindung müssen beide Teile vor dem Ab 
schlüsse den Inhalt sorgfältig prüfen und ihren Bedürfnissen 
anzupassen suchen, was Anlaß zu ernsten Auseinandersetzungen 
und Kämpfen um den Inhalt des abzuschließenden Vertrags 
bieten kann. 
Die wachsende Bedeutung der Arbeitstarifverträge hat in 
mehreren Ländern den Anstoß zu gesetzgeberischen Maß 
nahmen oder zu deur Streben danach gegeben. Neuseeland 
und Australien sind dabei zur staatlichen Regelung der Arbeits 
bedingungen, zur zwangsweisen Einführung der Arbeitstarif 
verträge und zu zwangsweisen Schiedssprüchen gelangt. 
Andere Länder haben zwar die Rechtsverbindlichkeit der 
Arbeitstarifverträge gesichert, aber von so weitgehenden 
Zwangsmaßregeln abgesehen. In England urrd Deutschland 
fehlt es an einer gesetzlichen Regelung. Sie wird vielfach an 
gestrebt, um die Arbeitstarifverträge auf eine ihre Durch 
führung sichernde Rechtsgrundlage zu stellen. Über den 
zweckmäßigsten Weg hierzu gehen die Ansichten noch sehr 
auseinander. 
27. Lösung des Arbeitsverhiiltnisses. 
Die rechtmäßige Lösung des Arbeitsverhältuisses gibt 
der Arbeiterwohlfahrtspolitik insofern Anlaß zu Vorschriften, 
als die Vereinbarung einer ungleichen Vertragslage verhindert 
werden muß. Die deutsche Gewerbeordnung (8122 und 
139aa) erklärt deshalb, daß die Kündigungsfrist zwar freier 
Vereinbarung unterliegt, aber für beide Teile gleich sein 
muß und daß mangels einer Vereinbarung für jeden Vertrags 
teil eine 14 tägige Kündigungsfrist besteht. Bei Abweichungen 
von der gesetzlichen Regel muß die Arbeitsordnung, soweit sie 
vorgeschrieben ist, dix Kündigungsfristen regeln. Das letztere 
gilt auch für den Fall, daß es bezüglich der Griinde, aus denen
	        
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