Full text: Volkswirtschaftspolitik

163 Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
(Gesetz von 1901), in verschiedenen schweizerischen Kantonen 
auf Beseitigung schädlicher.Wohnungsverhältnisse, auf Ent 
wicklung neuer guter Wohugelegenheiten, auf Einrichtung 
eitler sachverständigen Wohnungsaufsicht und dergleichen 
mehr hingearbeitet. Andere Länder, wie Österreich (Gesetz 
von 1902), Italien (Gesetz von 1903 und 1908), Ungarn (Ge 
setz von 1907), Dänemark (Gesetz von 1909) haben namentlich 
die Mittelbeschaffung für den Bau von Arbeiterwohnungen 
— allerdings auf sehr verschiedenen Wegen — zu erleichtern 
gesucht, ohne andere Maßregeln zu versäumen. In Österreich 
sind auch Mittel der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten dem 
Baue von Arbeiterwohnhäusern dienstbar gemacht worden. 
In noch stärkerem Maße fließen diesen: Zwecke in Deutschland 
Mittel von den Jnvalidenversicherungsanstalten zu. Die 
großen Reichs- und Staatsverwaltungen in Deutschland haben 
sich mit Aufwendung beträchtlicher Mittel der Beschaffung 
geeigneter Wohnungen für ihre eigenen Arbeiter und kleinen 
Beamten gewidmet. 
Die Gesetzgebung und Verwaltung der deutschen Einzel- 
staaten hat sich in den letzten Jahren eifrig betätigt, um die 
Einrichtung von Wohnungsaufsichtsstellen ui:d uni sonstige 
Einwirkungen auf die Wohnungsverhältnisse der breiten 
Volksschichten herbeizuführen, wie Bayern, Sachsen, Würt- 
teniberg, Baden, Hessen, Gotha, Hainburg, Lübeck. Das 
Vorgehen in Hessen gilt vielfach als vorbildlich. In Preußen 
ist 1904 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der in Großstädten 
zwangsweise, in den übrigen Städten freiivillige Wohnungs 
ordnungen und Wohnungsämter und überall die zwangsweise 
Einrichtung einer Wohnungsaufsicht vorschlug. Der Entwurf 
ist nicht Gesetz geworden. Vielfach wird der Erlaß eines 
Reichs-Wohnungsgesetzes befürwortet, um den Maßnahmen 
zur Bekämpfung der Wohnungsmißstände größere Gleich 
mäßigkeit und Allgemeinheit z:i sichern. Rach den Erklärungen
	        
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