Full text: Volkswirtschaftspolitik

IGO 
Arbeiterivohlsahrtspolitik. 
in mehrfachen Richtungen verbessert und ergänzt worden und 
die Verbesserungsarbeit wird weiter fortgeführt. Die Einzel 
heiten des Aufbaues, der zum größeren Teile erst geschaffen 
werden mußte, und der Regelung der Leistungen, Beiträge 
usw. braucheir hier nicht besprochen zu tverden. Eine umfang 
reiche Literatur gibt darüber und über ihre Bederitung und 
Wirkung Auskunft. 
Das Vorgehen Deutschlands hat allenthalben die Frage 
der zwangsweisen Arbeiterversicherung in Fluß gebracht. 
Manches ist, wenngleich in airderer Form, auch in nicht 
deutschen Ländern geschehen. Österreich, Ungarn, Luxem 
burg haben bereits die zwangsweise Kranken- und Unfall- 
versichemng ausgebaut, Norwegen, Finland, Italien, die 
Niederlande die Zwangsunfallversicherung. Die einzelnen 
Länder sind dabei sehr verschieden vorgegangen, um sich ihren 
besonderen Verhältnissen besser anpassen zu können. 
Daß die zwangsweise Arbeiterversicherung einer Ergän 
zung bedarf in bezug auf Witwen und Waisen aus Anlaß von 
Todesfällen, die von der Unfallversicherung nicht erfaßt sind, 
wird fast allgemein anerkannt. Bis jetzt ist es dazu uicht ge 
kommen, abgesehen vom Bergbau in Ländern mit ent 
wickeltem Knappschaftskassenwesen (wie in Deutschland und 
Österreich) und seit 1. Januar 1907 vom deutschen Seemanns 
berufe. Die geldliche Seite wie die versicherungsfachliche 
Seite bereitet besondere Schwierigkeiten bei der Verallge 
meinerung der zwangsweisen Witwen- und Waisenversiche 
rung, und das hat die Lösung der Aufgabe verzögert. In 
Deutschland sind indes bereits vorbereitende Schritte ge 
schehen. Das Zolltarifgesetz vom 25. Dezember 1902 hat in 
815 die Verwendung desjenigen Teiles der Zollverträge auf i 
Roggen, Weizen (Spelz), Rindvieh, Schafe, Schweine, Fleisch, , 
Schweinespeck und Mehl, welcher den durchschnittlichen Zoll 
reinertrag der Jahre 1898- 1903 aus diesen Waren auf den
	        
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