Arbeilerwvhnungsfrage
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Kopf der Bevölkerung übersteigt, zur Erleichterung der Durch
führung der Witwen- und Waisenversorgung angeordnet und
als Zeitpunkt für das Inkrafttreten einer gesetzlich geregelten
Witwen- und Waisenversicherung den 1. Januar 1910 ins
Auge gefaßt (inzwischen bis 1. April 1911 hinausge
schoben). Die erforderlichen zahlenmäßigen Unterlagen sind
durch die Berufszählung vom 12. Juni 1907 beschafft.
Der im Reichsamte des Innern 1909 aufgestellte Entwurf
der „Reichsversicherungsordnung" hat die Regelung der
Witwen- und Waisenversicherung im engsten Zusammen
hange mit der Invalidenversicherung vorgesehen. Auch der
österreichische Gesetzentwurf über die „Sozialversicherung"
von: 3. November 1908 will mit der geplanten Invaliden
versicherung die Hinterbliebenenversicherung verbinden. Wegen
der Ergänzung durch eine Arbeitslosenversicherrmg s. Ziff. 25.
(Vgl. Band 267 dieser Sammlung.)
31. Arbeiterwohnungssrage.
Die Beseitigung der Mißstände im Arbeiterwohnungs
wesen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeiterwohl
fahrtspolitik. Billigere gesunde Arbeiterwohnungen tragen
zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiters unmittel
bar viel bei, weil der Arbeiterhaushalt durch die Ausgabe für
die Wohnungen besonders stark belastet wird, und verbessem
die Vorbedingungen für Erhaltung der Arbeitskraft und für
Beseitigung sittlicher Gefahren. Darüber besteht keine Mei-
nungsverschiedenheit. Gemeinden, Genossenschaften und
Arbeitgeber haben deshalb bereits einzugreifen gesucht. Auch
die staatliche Gesetzgebung hat u. a. in England (seit 1851,
besonders durch das Arbeiterwohnungsgesetz von 1890 und
durch weitere Gesetze aus den Jahren 1899, 1900, 1903 und
1907), in Belgien (Arbeiterwohnungsgesetz von 1889), in
Frankreich (Gesetze von 1894 umd 1906), in den Niederlanden
van der Borght, Volkswirtschaftspolitik. ]]