Full text: Volkswirtschaftspolitik

Arbeilerwvhnungsfrage 
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Kopf der Bevölkerung übersteigt, zur Erleichterung der Durch 
führung der Witwen- und Waisenversorgung angeordnet und 
als Zeitpunkt für das Inkrafttreten einer gesetzlich geregelten 
Witwen- und Waisenversicherung den 1. Januar 1910 ins 
Auge gefaßt (inzwischen bis 1. April 1911 hinausge 
schoben). Die erforderlichen zahlenmäßigen Unterlagen sind 
durch die Berufszählung vom 12. Juni 1907 beschafft. 
Der im Reichsamte des Innern 1909 aufgestellte Entwurf 
der „Reichsversicherungsordnung" hat die Regelung der 
Witwen- und Waisenversicherung im engsten Zusammen 
hange mit der Invalidenversicherung vorgesehen. Auch der 
österreichische Gesetzentwurf über die „Sozialversicherung" 
von: 3. November 1908 will mit der geplanten Invaliden 
versicherung die Hinterbliebenenversicherung verbinden. Wegen 
der Ergänzung durch eine Arbeitslosenversicherrmg s. Ziff. 25. 
(Vgl. Band 267 dieser Sammlung.) 
31. Arbeiterwohnungssrage. 
Die Beseitigung der Mißstände im Arbeiterwohnungs 
wesen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeiterwohl 
fahrtspolitik. Billigere gesunde Arbeiterwohnungen tragen 
zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiters unmittel 
bar viel bei, weil der Arbeiterhaushalt durch die Ausgabe für 
die Wohnungen besonders stark belastet wird, und verbessem 
die Vorbedingungen für Erhaltung der Arbeitskraft und für 
Beseitigung sittlicher Gefahren. Darüber besteht keine Mei- 
nungsverschiedenheit. Gemeinden, Genossenschaften und 
Arbeitgeber haben deshalb bereits einzugreifen gesucht. Auch 
die staatliche Gesetzgebung hat u. a. in England (seit 1851, 
besonders durch das Arbeiterwohnungsgesetz von 1890 und 
durch weitere Gesetze aus den Jahren 1899, 1900, 1903 und 
1907), in Belgien (Arbeiterwohnungsgesetz von 1889), in 
Frankreich (Gesetze von 1894 umd 1906), in den Niederlanden 
van der Borght, Volkswirtschaftspolitik. ]]
	        
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