Arbeiterrvohmmgssrage. 163
des Negierungsvertreters im Bittschriftenausschusse des Reichs
tags (3. Mai 1899) bestehen gegen ein Reichs-Wohnungsgesetz
Bedenken.
Auf die Einzelheiten der jetzigen Wohnungsgesetzgebung
und auf die vielfachen sonst vorgeschlagenen und betretenen
Wege zur Besserung der Wohnungsverhältnisse, sowie auf
die sehr wichtige und ausgedehnte Tätigkeit der deutschen
Gemeinden auf diesem Gebiete kann hier nicht eingegangen
werden.
(Vgl. Band 209 dieser Sammlung S. 134ff.)
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