Full text : Volkswirtschaftspolitik

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Allgemeine  Gütererzeugungspolitik.

zeit  jugendlicher  Arbeiter  ist  ebenfalls,  wenn  auch  in  abweichender ­
  Weise,  in  vielen  Ländern  eine  Grenze  gezogen.
Zugelassen  sind  u.  a.  in  Österreich  für  12  -14jährige  8  Stunden
täglich  (außerhalb  des  Großgewerbes  und  des  Bergbaues),  in
Belgieir  —  abgesehen  von  bestimmten  gefährlichen  Berufen  —
für  Arbeitskräfte  unter  16  Jahren  und  in  Italien  für  Arbeitskräfte ­
  unter  15  Jahren  12  Stunden  täglich.  In  Frankreich
dürfen  seit  1.  April  1904  Arbeitskräfte  zwischen  12  und
18  Jahren  nur  10  Stunden  täglich  beschäftigt  werden,  in
England  Arbeiter  zwischen  dem  12.  und  16.  Jahre  in  der
Regel  nur  56—60  Stunden  wöchentlich,  in  Bergwerken  und
gefährlichen  Gewerben  noch  weniger.  In  verschiedenen  Ländern ­
  wird  auch  auf  die  Geeignetheit  der  jugendlichen  Arbeiter
noch  besondere  Rücksicht  genommen.  In  Frankreich  kann  die
Polizei  eine  ärztliche  Untersuchung  der  Arbeiter  unter  16Jahren
auf  ihre  Tauglichkeit  vornehmen  lassen.  In  Italien  ist  für
alle  Arbeitskräfte  unter  15  Jahren  bei  Beschäftigung  in  den
von  den  Schutzbestimmungen  erfaßten  Betrieben,  in  England
für  Arbeitskräfte  unter  16  Jahren  bei  Beschäftigung  in  großgewerblichen ­
  Anlagen  —  auf  Anordnung  der  obersten  Behörde ­
  auch  in  Werkstätten  —  ein  ärztliches  Tauglichkeitszeugnis ­
  vorgeschrieben.  Auf  die  Kinder  nimmt  in  England
das  Kinderbeschäftigungsgesetz  vom  14.  Aug.  1903  noch  besondere ­
  Rücksicht.
Besondere  Sorgfalt  erheischt  der  Schutz  der  weiblichen
Arbeiter,  namentlich  der  verheirateten,  von  deren  Gesundheit
auch  die  des  kommenden  Geschlechts  abhängt.  Arbeiterinnen
werden  in  verschiedenen  Beziehungen  wie  jugendliche  Arbeiter
behandelt,  so  z.  B.  in  bezug  ans  das  Berbvt  der  Nachtarbeit
in  Deutschland,  England,  Frankreich,  Österreich,  Italien,  zum
Teil  auch,  wie  in  England  und  Frankreich,  bezüglich  der  zulässigen ­
  ivöchentlichen  und  täglichen  Arbeitszeit  usw.  In
Deutschland  ist  —  ähnlich  auch  in  anderen  Ländern  —  das
            
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