Full text : Volkswirtschaftspolitik

70  Allgemeine  Gütererzeugungspolitill
brauche  der  großen  Bedeutung  der  gesellschaftlichen  Unternehmungen, ­
  insbesondere  der  Aktiengesellschaften  für  das
heutige  Wirtschaftsleben  nicht  Abbruch  tarn  können,  versteht
sich  von  selbst.  (Vgl.  Bd.  133  dieser  Sammlung,  S.  72sf.)
1».  Wettbetverbspolitik.
Der  freie  Wettbewerb  hat  sich  mit  der  Befreiung  des
Wirtschaftslebens  aus  der  frühereit  Gebundenheit  eirtwickelt.
Er  hat  mit  wichtigen  günstigen  Wirkungen  auch  inauche
erhebliche  Nachteile  gebracht.  Häufig  hat  er  zur  Anwendung
mrlauterer  Mittel  Anlaß  gegeben.  Für  die  Volkswirtschaftspolitik ­
  ertvuchs  daraus  die  Aufgabe,  solcher!  Mißbräuchen
entgegenzutreten.  Diesem  Zwecke  dient  zunächst  eine  Reihe
von  Gesetzen,  die  einer  Täuschung  der  Bevölkerung  in
bezug  auf  bestimmte  Waren  vorbeugen  wollen,  damit  aber
auch  dem  unlauteren  Wettbewerb  entgegentreten.  Hierher
gehören  u.  a.  die  Gesetze  über  Bezeichnung  des  Feingehalts
von  Gold-  und  Silberwaren,  über  den  Verkehr  mit  Kunstbutter ­
  und  Kunstkäse,  über  den  Verkehr  mit  Wein  usw.
Dazu  treten  aus  allgemeinen  Gesetzen  die  Vorschriften  gegen
Mißbrauch  der  Geschäftsnaruen  (Deutsches  Handelsgesetzbuch
§  37),  gegen  unbefugten  Gebrauch  eines  fremden  Namens
(Deutsches  B.  G.-B.  812)  und  gegen  die  Gefährdung  des
Kredits  und  die  Herbeifühmng  sonstiger  Nachteile  für  Erwerb
und  Fortkommen  durch  wahrheitswidrige  Behauptung  und
Verbreitung  von  Tatsachen  (B.  G.-B.  §  824).  Weiterhin  dient
die  ganze  Gesetzgebung  über  den  Schutz  des  geistigen  Eigentums ­
  (Patent-,  Gebrauchsnruster-,  Warenzeichenschutz  usw.)
zugleich  dem  Kampfe  gegen  Auswüchse  des  Wettbewerbes.
Das  deutsche  Warenzeichengesetz  vom  12.  Mai  1894  verstärkt
die  Mittel  hiergegen  (814—17)  noch  durch  den  Schutz  gegen
widerrechtliche  Benutzung  des  Namens,  des  Geschäftsnanrens
und  der  anerkannten  Ausstattung  eines  anderen  auf  Waren,
            
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