Full text : Volkswirtschaftspolitik

Güterverbrauchspolitik.

Einem  anderen  Gesichtspunkt  entsprangen  diejenigen  Anordnungen, ­
  welche  die  Bevölkerung  zu  bestimmten  Arten  des
Verbrauchs  nötigten.  Dem  Gebote  Karls  I.  von  England,
daß  die  Leichen  nur  in  wollene  Stosse  gekleidet  zu  beerdigen
seien,  lag  die  Msicht  einer  Förderung  des  englischen  Wollgewerbes
  zugrunde.  Der  im  18.  Jahrhundert  zuerst  in  Frankreich, ­
  dann  auch  in  Preußen  und  anderen  deutschen  Ländern
eingeführte  Salzverbrauchszwang,  die  „Salzkönskription",  wonach ­
  jede  Haushaltung  eine  bestimmte,  nach  Kopfzahl  und
Viehbestand  abgestufte  Salzmenge  unter  Verbot  der  Weiterveräußerung ­
  zu  entnehmen  hatte,  entsprang  Rücksichten  der
staatlichen  Geldgewinnung.  Unmittelbare  Verbrauchsgebote
dieser  Art  bestehen  in  den  vorgeschrittenen  Staaten  nicht  mehr.
Viel  häufiger  noch  hat  die  ältere  Verbrauchspolitik  —
bis  ins  19.  Jahrhundert  hinein  —  Anlaß  genommen,  bestimmte ­
  Arten  des  Verbrauchs  entweder  durch  Verbote
zu  hindern  oder  durch  gewisse  Vorschriften  zu  regeln  und  in
Schranken  zu  halten.  Der  maßgebende  Gesichtspunkt  war
dabei  die  Aufrechterhaltung  der  bestehenden  ständischen
Gliederung  (namentlich  bei  den  Kleiderordnungen)  und  die
Bekämpfung  eines  als  nachteilig  angesehenen  Pmnkverbauchs
zum  Teil  auch  die  Abwehr  ausländischer  Wettbewerbswaren.
Die  frühere  Prunkverbrauchspolitik  war  reich  an  öeimtigeu
Verboten  und  Einschränkungen  des  Verbrauchs;  ihre  Durchführung ­
  suchte  man  durch  vielfache,  zum  Teil  sehr  strenge
Strafbestimmungen  zu  sichern.  Auch  davon  ist  die  Verbrauchspolitik ­
  inzwischen  abgekommen.
Dagegen  ist  für  den  mittelbaren  Verbrauch,  d.  h.  für
den  Verbrauch  und  Gebrauch  zum  Zwecke  der  Gütererzeugung,
gerade  in  der  neuesten  Zeit  manches  Verbot  ergangen.  In
der  Hauptsache  sind  dafür  gesundheitspolizeiliche  Rücksichten
und  weiter  der  Schutz  der  verbrauchenden  Bevölkerung  gegen
Täuschung  maßgebend.  Dahin  gehören  die  Verbote  der  Ver-
            
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