58
finden sie hierbei auf dem „Begleit-Zettel“ 5 ) angegeben, der dem
Ständer angeheftet ist. Nachdem sie sich auch noch die zum Ver
packen nötigen Schachteln haben ausliefern lassen, begeben sie
sich an ihre Plätze und verrichten hier ihre Arbeit.
Bei Gelegenheit des Verpackens erfolgt zugleich nochmals eine
Kontrolle der Zigarettenmacherinnen, denn die Packerinnen sind
streng angewiesen, nur tadellose Stücke zu verpacken, fehlerhafte
Fabrikate dagegen auszusortieren und zurückzuliefem. Ferner stellt
sich jetzt genau heraus, ob die von der Zigarettenmacherin beim
Abliefern angegebene und auf dem Begleit-Zettel vermerkte Stück
zahl mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Ihre diesbezüglichen Be
obachtungen hat die Packerin auf dem Begleit-Zettel in die Rubrik
„Fehlen oder schlechte . . . Stück“ einzutragen , dazu an anderer
Stelle des'Zettels den Tag, an dem sie die Zigaretten verpackt hat,
und ihre Lohnbuchnummer.
Auch in die Zigarettenschachteln muß die Packerin, falls es
sich um bessere Zigaretten handelt, sowohl ihre Nummer als auch
die der Zigarettenmacherin, die auf dem Begleit-Zettel angegeben
ist, eintragen. Stellt sich nun beim Händler heraus, daß ihm ge
lieferte Ware nicht gut gearbeitet oder nicht richtig gepackt ist,
so teilt er dem Fabrikanten bei seiner Reklamation nur die in dem
Kästchen gefundenen Nummern mit. Letzterer kann dann sofort
aus seinen Büchern ersehen, wen die Schuld an dem Vorfall trifft.
Hat eine Arbeiterin das ihr übergebene Quantum Zigaretten
verpackt, so liefert sie die vollgepackten Schachteln und den Stän
der, in dem sich die Zigaretten befanden, wieder an den Werk
meister ab, ebenso auch etwaige schlechte Stücke. Hierbei wird
ihr der verdiente Lohn vom Lohnbuchführer im Lohnbuch und auf
der Lohnliste gutgeschrieben.
Falls von der Packerin gemeldet ist, daß Stücke fehlten oder
zum Verpacken untauglich waren, so wird der Ständer nebst etwa
aussortierten Stücken nochmals in die Zigarettenanfertigungs-Ab
teilung zurückgeschickt, damit die in Frage kommende Zigaretten
macherin das Fehlende ergänze. Die erfolgte Nachlieferung der
Stücke wird wiederum vom Werkmeister der Zigarettenanfertigungs-
Abteilung auf dem Begleit-Zettel vermerkt; hierauf wird der Ständer
wieder in die Packabteilung zurückgeschickt, wo die nachgelieferten
Stücke noch nachträglich verpackt werden.
Die gepackten Schachteln gelangen in die Hände besonderer
Arbeiterinnen, sogenannter Banderoliererinnen, die sie mit den vor
1) Vergl. das Muster auf Seite 49.