Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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finden sie hierbei auf dem „Begleit-Zettel“ 5 ) angegeben, der dem 
Ständer angeheftet ist. Nachdem sie sich auch noch die zum Ver 
packen nötigen Schachteln haben ausliefern lassen, begeben sie 
sich an ihre Plätze und verrichten hier ihre Arbeit. 
Bei Gelegenheit des Verpackens erfolgt zugleich nochmals eine 
Kontrolle der Zigarettenmacherinnen, denn die Packerinnen sind 
streng angewiesen, nur tadellose Stücke zu verpacken, fehlerhafte 
Fabrikate dagegen auszusortieren und zurückzuliefem. Ferner stellt 
sich jetzt genau heraus, ob die von der Zigarettenmacherin beim 
Abliefern angegebene und auf dem Begleit-Zettel vermerkte Stück 
zahl mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Ihre diesbezüglichen Be 
obachtungen hat die Packerin auf dem Begleit-Zettel in die Rubrik 
„Fehlen oder schlechte . . . Stück“ einzutragen , dazu an anderer 
Stelle des'Zettels den Tag, an dem sie die Zigaretten verpackt hat, 
und ihre Lohnbuchnummer. 
Auch in die Zigarettenschachteln muß die Packerin, falls es 
sich um bessere Zigaretten handelt, sowohl ihre Nummer als auch 
die der Zigarettenmacherin, die auf dem Begleit-Zettel angegeben 
ist, eintragen. Stellt sich nun beim Händler heraus, daß ihm ge 
lieferte Ware nicht gut gearbeitet oder nicht richtig gepackt ist, 
so teilt er dem Fabrikanten bei seiner Reklamation nur die in dem 
Kästchen gefundenen Nummern mit. Letzterer kann dann sofort 
aus seinen Büchern ersehen, wen die Schuld an dem Vorfall trifft. 
Hat eine Arbeiterin das ihr übergebene Quantum Zigaretten 
verpackt, so liefert sie die vollgepackten Schachteln und den Stän 
der, in dem sich die Zigaretten befanden, wieder an den Werk 
meister ab, ebenso auch etwaige schlechte Stücke. Hierbei wird 
ihr der verdiente Lohn vom Lohnbuchführer im Lohnbuch und auf 
der Lohnliste gutgeschrieben. 
Falls von der Packerin gemeldet ist, daß Stücke fehlten oder 
zum Verpacken untauglich waren, so wird der Ständer nebst etwa 
aussortierten Stücken nochmals in die Zigarettenanfertigungs-Ab 
teilung zurückgeschickt, damit die in Frage kommende Zigaretten 
macherin das Fehlende ergänze. Die erfolgte Nachlieferung der 
Stücke wird wiederum vom Werkmeister der Zigarettenanfertigungs- 
Abteilung auf dem Begleit-Zettel vermerkt; hierauf wird der Ständer 
wieder in die Packabteilung zurückgeschickt, wo die nachgelieferten 
Stücke noch nachträglich verpackt werden. 
Die gepackten Schachteln gelangen in die Hände besonderer 
Arbeiterinnen, sogenannter Banderoliererinnen, die sie mit den vor 
1) Vergl. das Muster auf Seite 49.
	        
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