Full text : Der deutsche Zollverein

-gen  in  bewußtem  Gegensatz  zu  denen  in  Dannstadt  ein  positiver
Boden  vorhanden  seh  einen  Entwurf  in  Stuttgart  vorlegen,  der  im
-allgemeinen  die  schon  früher  für  ähnliche  Verhandlungen  sich  als
notwendig  ergebenden  Bedingungen  aufwies.  Nur  einige  besondere
Punkte  sind  hervorzuheben.  Die  Controlle  sollte  einer  ziemlich  komplizierten ­
  Gemeinschaftsbehörde  unterworfen  fein,  der  Tentraladministration,
  deren  Direktorium  von  drei  zu  drei  Monaten  unter
den  Mitgliedern  wechselte;  diese  Administration  hatte  jährlich
vor  dein  Plenum  der  Bevollmächtigten  der  Vereinsstaaten  Rechenschaft ­
  abzulegen.  Die  staatsdienerischen  Verhältnisse  der  Angestellten
der  gemeinsamen  Verwaltung  sollten  sich  nach  den  Gesetzen  des
Staates  richten,  den:  sie  angehörten,  ihre  Pension  jedoch  sollte
auf  die  allgeineine  Zollkasse  übernommen  werden.
Mas  die  Aontrolle  anlangt,  so  hätte  das  so  eingerichtet
werden  können,  wie  es  heute  noch  in  Deutschland  ist,  daß  jeder
einzelne  Staat  in  seinen  Grenzen  unter  nomineller  Aufsicht  der
übrigen  :nit  Pilse  der  eigenen  Beamten  das  Besteuerungssystem
durchführte;  das  hätten  sich  Bayern  und  Württemberg  auch  gern
gegenseitig  zugestanden,  wenn  man  nur  nicht  Rücksicht  auf  den  eventuellen ­
  Zutritt  der  schinugglerisch  nicht  einwandfreien  kleineren  Staaten
hätte  nehmen  müssen.  Diese  init  irgend  welcher  Aufsicht  in:  eigenen
Lande  zu  betrauen,  hätte  zweifellos  geheißen,  den  Bock  zum
Gärtner  stellen.
Die  Verhandlungen  zwischen  Bayern  und  Württemberg  hatten
bis  in  den  Anfang  1825  gedauert,  und  es  lag  nunmehr  eine  Verständigung ­
  der  beiden  Staaten  über  den  Grundvertrag,  über  das
Wesentliche  der  Zollordnung  und  des  Tarifs  vor.  Der  anfänglichen
Abmachung  gemäß  wurden  nun  Baden,  das  Großherzogtum
peffen,  Aurheffen  und  Nassau  wieder  zu  gemeinschaftlichen  Verhandlungen ­
  aber  auf  der  Grundlage,  die  zwischen  Württemberg  und
Bayern  vereinbart  worden  war,  eingeladen.  Aurheffen  erklärte,
daß  es  vor  der  pand  die  Beschickung  der  Versammlung  noch  aussetzen ­
  werde,  dagegen  schriftliche  Mitteilung  der  Bedingungen  erbitte, ­
  unter  denen  es  seinerzeit  in  den  zu  gründenden  Verein

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