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Rohzucker der Zentner mit 5 fl.
Kciffes „ „ „ 15 „
Thee „ „ „ 20 „
Tabak „ „ „ 5 „
und für ausländische Fabrikate:
Baumwollenw.d. Zentner m. 20—60 fl.
Wollenwaren „ „ „ 60 „
Leinenwaren „ „ „ 10—30 „
Leidenwaren „ „ „ 10—60 „
Gewiß kann man die auf die Ellenwaren gelegten Zölle
zum Teil sehr hoch und ein Abdingen davon für gerechtfertigt
halten; aber die Gegenforderungen Badens waren überhaupt nicht
diskutierbar. Lein Vertreter erklärte als Zoll für die genießbaren
Kolonialwaren 1 fl. 30 kr. und für Ellenwaren 8 fl. für den Zentner
als das von seiner Regierung zuzugestehende Maximum. Dabei
versuchte Baden neuerdings Württemberg von Bayern abzuziehen,
indem es die Aufhebung des für diesen Ltaat unbequemen Mannheimer
Ltapels in Aussicht stellte. Lelbstverständlich war Württemberg
hierfür nicht zu haben und fetzte loyaler Weise die bayrische
Regierung von diesen Verhandlungen in Kenntnis. Dann aber
tat Baden einen Lchritt, der offen den Bruch herbeiführen mußte:
es veröffentlichte am 28. Juli ohne jede Rücksichtnahme auf die
bisherigen Verhandlungen ein eigenes Zollgesetz, nach welchem
6 fl. ^0 kr. der höchste Zollsatz war. Mit dieser eigentlich nur
nominellen Besteuerung zeigte es sich ideal betrachtet als peimftätte
des Freihandels nach Nebeniusschem Prinzip, praktisch genommen
als die des Lchmuggels gegenüber Württemberg und
Bayern. Natürlich war es nun, da auch Nassau in unbedingter,
Hesien-Darmstadt in gewundener Ausdrucksweise sich Badens Ablehnung
der bayrischen Tarifsätze anschloß, mit den Ltuttgarter
Verhandlungen vorbei, und die Ltuttgarter Konferenz ging Anfang
August 1825 ebenso ergebnislos wie die Darmstädter auseinander.
Nun wäre es ja wohl am einfachsten gewesen, wenn Bayern
und Württemberg sich auf Grund ihrer ersten Verhandlungen,