Full text : Der deutsche Zollverein

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abgäbe  sollte  aber  ohne  unmittelbare  Belästigung  des  Konsumenten
von  dem  Produzenten  erhoben  werden.  Lolche  indirekte  Belastung
wurde  dann  maßgeblich  auch  für  andere  Staaten,  die  sich  zollwirtschaftlich ­
  an  Preußen  anschließen  wollten,  während  die  im
Ucai  1820  erlassene  Gewerbe-  und  Klassensteuer  und  die  für  die
größeren  Städte  bestimmte  Mehl-  und  Schlachtsteuer  nur  mittelbar
mit  dem  hier  zu  behandelnden  Gegenstände  zusammenhängt.  Diese
neuen  Steuergesetze  waren  zwar  im  Entwürfe  auch  schon  1817  zur
Vorlage  im  Staatsrate  gelangt,  hatten  aber  nicht  die  gleiche  günstige ­
  Kritik  erhalten,  wie  Maassens  Fnianzreform  und  infolgedessen,
hatte  von  Bülow  als  Finanzminister  seine  Entlassung  genommen
und  dem  unstreitig  höher  begabten  Klewitz  zum  vorteile  für  die
Lache  Platz  gemacht.
Eine  Besonderheit  des  neuen  Zollgesetzes,  die  anfangs  nur
als  Finanzquelle  gedacht  war,  bald  aber  auch  ihre  politische  Bedeutung ­
  enthüllte,  waren  die  hohen  Durchgangszölle.  Der  Zentner
Transitgut  zahlte  im  Durchschnitt  einen  halben  Taler  Zoll  und
auf  einzelnen  wichtigen  Durchgangsstraßen  sogar  erheblich  mehr.
Die  langgestreckte  Gestalt  des  preußischen  Gebietes  zwang  den.
Pandel  von  Nord  nach  5üd,  z.  B.  aus  den  Niederlanden  nach
Mittel-  und  Oberdeutschland,  und  von  Lüd  nach  Nord,  z.  B.  aus
Lachsen  nach  den  Seehäfen  Norddeutschlands  und  der  Niederlande,,
das  Königreich,  und  zwar  unter  Umständen  mehrfach,  zu  berühren.
Es  war  das  zwar  eine  pärte,  auf  die  aber  zu  verzichten  den
Staat  um  eine  sehr  reichlich  fließende  Einnahmequelle  gebracht
hätte.  Die  Notwendigkeit  solcher  Zölle  erkannte  auch  Nebenius
an.  Denn  ihre  Beibehaltung  gebot  vor  allen  Dingen  die  Rücksicht
auf  den  sonst  unvermeidlich  werdenden  Schmuggel.  Es  diente
aber  dieser  Transitzoll  auch  als  ein  wirksames  Ulittel,  unr  auf  die
kleineren  Fürstentümer,  namentlich  so  weit  sie  von  Preußen  eingeschlossen, ­
  enklaviert,  waren,  im  Sinne  eines  Anschlusses  an  die
preußische  Zollgesetzgebung  einzuwirken.
U)ie  alles  Neue  stieß  auch  die  neue  preußische  Zollgesetzgebung ­
  auf  vielfach  abfällige  Kritik,  auf  aktiven  wie  passiven  lvider-
            
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