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geholt, der dann auch in die richtige Aerbe traf. Der bayrisch
preußische Vertrag hatte natürlich nur dann volle Entwickelungs
fähigkeit, wenn die beiden Zollgebiete miteinander in engen Verkehr
treten konnten. Dies vermochten aber die Mittel-Vereinsstaaten
durch dieschon in Aussichtgenommenen „Retorsionen", namentlich durch
Zollsperrung ihrer Straßen recht wohl zu verhindern. Ehe noch
der Vertrag mit Bayern-Württemberg abgeschlossen war, trat darum
Motz mit den herzögen von Meiningen und Gotha insgeheim in
Verbindung. Indem er in schmeichlerischer Weise die Wichtigkeit
der beiden Gebiete für den Verkehr Südeuropas mit den nordischen
Meeren hervorhob, machte er auf den jener Wichtigkeit Abbruch
tuenden Mangel an guten Verbindungsstraßen aufmerksam, ein
Mangel, der von den beiden herzögen zwar wohl längst bitter
empfunden worden, aber wegen Mangels an Geld nicht abzustellen
gewesen war. Der Herzog Ernst kam in dieser Angelegenheit
selbst nach Berlin. Und hier wurde nun am 3. Juli 1829 mit
Meiningen und am Juli mit Gotha ein Vertrag abgeschlossen,
„um die Hindernisse zu beseitigen, die vorzüglich durch örtliche
Verhältnisse dem Handel und gewerblichen Verkehr entgegenstehen."
Die drei Staaten verpflichteten sich hierdurch gemeinsam — d. h.
Preußen schoß das Geld vor — einen großen Straßenzug zu
bauen von Langensalza über Gotha nach Zella; dort sollte sich
die Straße teilen und die eine über Meiningen nach Würzburg,
die andere über Suhl, Hildburghausen, Eoburg, Lichtenfels nach
Bamberg führen. Auf diesen neuen Straßen — und das war
die Hauptsache — sollte der gesamte Durchfuhrhandel frei sein.
Dazu wurden mehrfache gegenseitige Zollerleichterungen gewährt
und freier nachbarlicher verkehr zwischen Meiningen, Gotha und
den in den Herzogtümern liegenden preußischen Enklaven vereinbart.
Zugleich hatte Preußen mit Mecklenburg auf ähnlicher Grundlage den
Bau einer neuen Aunststraße von Hamburg nach Magdeburg
verabredet.
Diese Nachrichten wirkten in Rassel wie ein vernichtender
Blitzschlag. Mas half es, daß man über die Abtrünnigkeit