Full text : Der deutsche Zollverein

demütigende  Erfahrung  gemacht,  daß  ein  der  französischen  Regierung
vorgeschlagener  Handelsvertrag  den  Kammern  gar  nicht  einmal
vorgelegt  worden  war.  Preußen  antwortete  zwar  auf  die  naffauifche
Versicherung,  „daß  es  keinen  sehnlicheren  Wunsch  hege,  als  in  den
deutschen  Zollverein  ausgenommen  zu  werden",  umgehend  am
23.  Oktober  1834  mit  einer  Zusage,  und  im  Februar  1835  erschien
ein  nassauischer  Bevollmächtigter  in  Berlin.  Aber  die  badischen
Verhandlungen  drängten  sich  dazwischen,  so  daß  der  Vertrag  erst
am  10.  Dezember  1835  fertig  gestellt  war.  Auch  hier  hatte
Württemberg  Einsprüche  erhoben,  dann  aber  zurückgezogen.  Diese
weiteren  Triumphe  des  von  ihm  begonnenen  Systems  hat  Maaßen
nicht  mit  erlebt.  Der  verdiente  Mann  starb  am  2.  November
1834  zu  Berlin,  ohne  einen  seiner  und  seines  Vorgängers  würdigen
Nachfolger  zu  hinterlassen.
Wenn  sich  auch  Hannover,  Braunschweig,  Oldenburg,  die
Mecklenburgs  noch  lange  Jahre  von  dem  Vereine  fern  hielten,
so  stellte  dieser  doch  ein  Achtung  gebietendes  kompaktes  Ganze
'l!  von  8252  Tuadratmeilen  dar,  das  über  2Z4  Millionen  Deutsche
umfaßte.  Es  war  doch,  wie  einst  Motz  prophezeit  hatte,  der
Anfang  und  zwar  ein  stattlicher  Ansang  eines  von  innen  und
außen  festen  und  freien  Deutschlands  unter  dem  Schirm  und
Schutze  Preußens.  In  richtiger  Erkenntnis  der  Lage  sang
Possmann  von  Fallersleben  in  einem  seiner  „Unpolitischen  Gedichte"
(pamburg  1830),  nachdem  er  alle  die  im  Zolltarif  genannten
Gegenstände  in  scherzhafter  Weise  in  Reime  gebracht  hatte:
Und  ihr  andern  deutschen  Sachen,
Tausend  Dank  sei  euch  gebracht:
Was  kein  Geist  je  konnte  machen,
Ti,  das  habet  ihr  gemacht;
Denn  ihr  habt  ein  Band  gewunden
Um  das  deutsche  Vaterland,
Und  die  kserzen  hat  verbunden
Mehr  als  unser  Bund  dies  Band.  —
Es  ist  noch  abschließend  zu  bemerken,  daß  selbständige  Mitglieder ­
  nicht  mehr  beitraten  bis  zu  dem  später  zu  erwähnenden  An-62


            
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