im Vertrag vorgesehenen Kündigungsterminen keiner der beteiligten
Staaten Gebrauch gemacht hatte, die ordentliche Kündigung aber
zwei Jahre vor Ablauf des Vertrags erfolgen mußte, so mußte
man sich noch vor Ablaus des Jahres 1839 über den fortbestand
oder die Aufhebung des Zollvereins äußern.
Nun hatte zweifellos der Zollverein in allen Teilen Deutsch
lands ein reges Emporblühen der Industrie, des wechselseitigen
und des Auslandverkehres hervorgerufen, deutsche Waren begannen
schon auf dem Weltmarkt zu erscheinen, der Volkswohlstand und
damit die Steuerkraft der Bevölkerung hob sich. Auch in einer
anderen pinsicht fuhren namentlich die süddeutschen Staaten durch
ihre Teilnahme am Zollverein gut. Lo hatten z. B. in Bayern die
Anteile an den gemeinschaftlichen Zollrevenuen des Württembergisch-
Bayrischen Vereins in den Vereinsjahren 1830/31 und 1831/32
durchschnittlich rund 1,4 Bull. fl. betragen, nach dem Zutritt zum
großen Zollverein 1834 jedoch 3 859 064 fl. In demselben Jahre
aber hatten die bayrischen Zolleinkünfte nur 950 000 Taler —
1 676 000 fl. betragen, die von Württemberg gar nur
270 000 Taler 476 500 fl., während Preußen 8,99 Will.
Taler zu deur im Ganzen zur Verteilung gelangenden 12,18 Will.
Talern dieses ersten Vereinsjahres beitrug. Der Grund dieses
Mißverhältnisses lag in der Verteilung nach der Aopfzahl.
während Bayern in dem genannten Jahre fast das Dreifache
seines vorjährigen Ertrages einstecken durfte, fetzte Preußen zu.
Denn seine Zolleinnahmen betrugen 1833 noch 20 5gr. auf den
Aopf der Bevölkerung, 1834; nur 15’/ 2 Sgr. Erst im Jahre 1838
war der frühere Ertrag wieder erreicht und im Jahre I84O betrug
die Teilquote nahe an 22 Sgr. Gleichzeitig stiegen aber auch die
Zollerträgnisse überhaupt, so daß Preußen I84O 12,95 Will.,
Bayern 1,21 Will, und Württemberg 427000 Taler zur Verteilung
beisteuern konnten, dafür aber auch ihren Anteil wesentlich erhöht
sahen. Auch Sachsen kann zum Vergleiche herangezogen werden.
Es erhielt von 1834 bis 1840 einen ständig wachsenden von
1,07 Will, auf 1,94 Will. Taler steigenden Anteil ausbezahlt,
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